29.09.2022, 20:34
Ist eigentlich ganz einfach. Du hast 3 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Die sind nicht verloren, aber du musst irgendwann vor der Rente die Anwartschaftszeit von 60 Monaten voll machen. Das geht durch
1. Nicht-juristische Arbeit als Angestellter
2. Kindererziehungszeiten, falls du dich daran beteiligst - pro Kind werden dir 3 Jahre, insgesamt also drei Rentenpunkte, gutgeschrieben
3. In dem du die Beiträge vor Rentenbeginn selbst auf 60 Monate aufstockst.
Die unterschiedlichen Bundesländer haben keine Auswirkung.
Ja, du fängst im Versorgungswerk bei null an. Das ist aber nicht schlimm, da wie gesagt deine bisherigen Beitragsjahre nicht verloren sind, sondern einfach nur in einen anderen Topf gegangen sind.
Du wirst somit eine Rente aus unterschiedlichen Töpfen erhalten. Das betrifft etliche Juristen, die im Laufe ihres Arbeitslebens (immerhin fast 40 Jahre) den Arbeitgeber von juristisch zu nicht juristisch oder umgehrt und von angestellt im öD (zwingende Zusatzversorgung) in die Privatwirtschaft oder umgekehrt oder eine Mix aus allem gewechselt haben.
Negativ ist daran nichts, außer dass du in dem einen Jahr im Versorgungswerk mehr Rente hättest ziehen können als in der gesetzlichen RV.
1. Nicht-juristische Arbeit als Angestellter
2. Kindererziehungszeiten, falls du dich daran beteiligst - pro Kind werden dir 3 Jahre, insgesamt also drei Rentenpunkte, gutgeschrieben
3. In dem du die Beiträge vor Rentenbeginn selbst auf 60 Monate aufstockst.
Die unterschiedlichen Bundesländer haben keine Auswirkung.
Ja, du fängst im Versorgungswerk bei null an. Das ist aber nicht schlimm, da wie gesagt deine bisherigen Beitragsjahre nicht verloren sind, sondern einfach nur in einen anderen Topf gegangen sind.
Du wirst somit eine Rente aus unterschiedlichen Töpfen erhalten. Das betrifft etliche Juristen, die im Laufe ihres Arbeitslebens (immerhin fast 40 Jahre) den Arbeitgeber von juristisch zu nicht juristisch oder umgehrt und von angestellt im öD (zwingende Zusatzversorgung) in die Privatwirtschaft oder umgekehrt oder eine Mix aus allem gewechselt haben.
Negativ ist daran nichts, außer dass du in dem einen Jahr im Versorgungswerk mehr Rente hättest ziehen können als in der gesetzlichen RV.
Nachrichten in diesem Thema
Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Jobwechsler - 29.09.2022, 18:02
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 29.09.2022, 20:34
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Landvogt - 29.09.2022, 21:11
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 14:53
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von GastFRA - 30.09.2022, 15:25
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 01.10.2022, 09:50
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 19:47