29.09.2022, 18:02
Nach Ref und 2. Examen in NRW habe ich zunächst als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen gearbeitet - ganz normal als Angestellter im nichtjuristischen Bereich - also nicht als Anwalt oder Syndikus.
Nach dem Ref wurde ich dann gefragt (vom NRW Landesamt für Besoldung), in welchen Topf die Beiträge aus dem Ref gezahlt werden sollen - in die gesetzliche Rentenversicherung oder ins Versorgungswerk.
Da damals noch nicht der Plan bestand, einmal Rechtsanwalt zu werden, habe ich mich - mangels Alternative - für die gesetzliche Rentenversicherung entschieden
Nun kommt es, wie es kommen musste:
Nach ca. einem Jahr beende ich mich meine Angestelltentätigkeit im nichtjuristischen Bereich und gehe als angestellter Rechtsanwalt in eine Anwaltskanzlei.
Was es noch etwas komplizierter macht: Ref, Tätigkeit als Angestellter und die jetzt beginnende Tätigkeit als angestellter RA finden alle in unterschiedlichen Bundesländern statt.
FRAGE:
Wie läuft das jetzt? Sind die bisher im Ref und danach gezahlten Beiträge für immer verloren (in der gesetzlichen Rentenversicherung)? Und starte ich jetzt im Versorgungswerk bei Null?
Oder kann ich die irgendwie ins Versorgungswerk mitnehmen?
Wenn ja, wie konkret geht das?
Und vorsorglich:
Falls ich eines Tages den Anwaltsjob an den Nagel hängen sollte und wieder als Angestellter in die Wirtschaft gehe, wie würde es dann mit den verschiedenen Rententöpfen weitergehen?
Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Weg gewählt und kann helfen, danke vorab
Nach dem Ref wurde ich dann gefragt (vom NRW Landesamt für Besoldung), in welchen Topf die Beiträge aus dem Ref gezahlt werden sollen - in die gesetzliche Rentenversicherung oder ins Versorgungswerk.
Da damals noch nicht der Plan bestand, einmal Rechtsanwalt zu werden, habe ich mich - mangels Alternative - für die gesetzliche Rentenversicherung entschieden
Nun kommt es, wie es kommen musste:
Nach ca. einem Jahr beende ich mich meine Angestelltentätigkeit im nichtjuristischen Bereich und gehe als angestellter Rechtsanwalt in eine Anwaltskanzlei.
Was es noch etwas komplizierter macht: Ref, Tätigkeit als Angestellter und die jetzt beginnende Tätigkeit als angestellter RA finden alle in unterschiedlichen Bundesländern statt.
FRAGE:
Wie läuft das jetzt? Sind die bisher im Ref und danach gezahlten Beiträge für immer verloren (in der gesetzlichen Rentenversicherung)? Und starte ich jetzt im Versorgungswerk bei Null?
Oder kann ich die irgendwie ins Versorgungswerk mitnehmen?
Wenn ja, wie konkret geht das?
Und vorsorglich:
Falls ich eines Tages den Anwaltsjob an den Nagel hängen sollte und wieder als Angestellter in die Wirtschaft gehe, wie würde es dann mit den verschiedenen Rententöpfen weitergehen?
Vielleicht hat ja jemand schon einen ähnlichen Weg gewählt und kann helfen, danke vorab
Nachrichten in diesem Thema
Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Jobwechsler - 29.09.2022, 18:02
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 29.09.2022, 20:34
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Landvogt - 29.09.2022, 21:11
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 14:53
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von GastFRA - 30.09.2022, 15:25
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Egal - 01.10.2022, 09:50
RE: Nachversicherung Versorgungswerk nach Tätigkeit als Arbeitnehmer (gesetzliche Rente) - von Gast - 30.09.2022, 19:47