28.09.2022, 21:24
Du könntest nach meinem Verständnis auch wenn überhaupt 0,5 Gebühren aus dem Wert Deines Gebührenanspruchs geltend machen, nicht aus den 10.000,00 € - denn das wirtschaftliche Interesse ist eben ein völlig anderes, genau, wie es eine völlig unterschiedliche Angelegenheit ist.
In besonders lästigen Fällen stellen wir den Mandanten nach ausdrücklichem Hinweis sowas in Rechnung. Ansonsten nicht. Sollte es besonders schwierig sein und am Ende doch von der RSV gedeckt werden, besteht m W n sogar die Möglichkeit, der RSV wiederum diese entstandenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
In besonders lästigen Fällen stellen wir den Mandanten nach ausdrücklichem Hinweis sowas in Rechnung. Ansonsten nicht. Sollte es besonders schwierig sein und am Ende doch von der RSV gedeckt werden, besteht m W n sogar die Möglichkeit, der RSV wiederum diese entstandenen Gebühren in Rechnung zu stellen.
Nachrichten in diesem Thema
Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 27.09.2022, 21:56
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Blablabla - 27.09.2022, 22:10
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:30
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:31
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Egal_ - 28.09.2022, 01:09
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 28.09.2022, 06:23
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Gast - 28.09.2022, 10:38
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von 07/2021 - 28.09.2022, 21:24









