28.09.2022, 12:19
(28.09.2022, 12:05)Gast schrieb: Aber es interessiert doch niemanden, ob das Zeugnis zur mündlichen Prüfung da ist?
Doch, das interessiert, denn es hat u.U. Auswirkungen auf das Gesamtergebnis. Unabhängig von der unterbewussten Beeinflussung der Prüfer durch ein ggfs. gutes Stationszeugnis kann es auch reale Auswirkungen auf die Note haben. Beispielhaft sei § 59 der JAPrO BW genannt:
"[...] Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen von der Durchschnittspunktzahl der Prüfung bis zu einem Punkt nach oben oder unten abweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Prüflings besser kennzeichnet und die Abweichung auf das Bestehen der Prüfung keinen Einfluss hat (Endpunktzahl); hierbei sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst zu berücksichtigen.[...]".
Freilich wird von der Regelung nur sehr selten Gebrauch gemacht. Gänzlich irrelevant sind die Stationszeugnisse für die mündliche Prüfung aber nicht.
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Stationszeugnis Wartezeit - von Gast - 21.09.2022, 13:02
RE: Stationszeugnis Wartezeit - von Gast - 28.09.2022, 12:01
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