28.09.2022, 10:38
Manche Gerichte vertreten, dass die Kosten für die Einholung einer Deckungszusage Teil des erstattungsfähigen Schadens sind. Ist aber wohl eher MM und ich (Richter) habe es bisher immer abgelehnt. Meines Erachtens mangelt es an der Erforderlichkeit, da sich die Partei zunächst selbst um die Deckungszusage bemühen kann; schließlich handelt es sich bei dem Rechtsschutzversicherer ja um den eigenen Vertragspartner. Etwas anderes mag dann gelten, wenn sich der Rechtsschutzversicherer quer stellt, dann ist meines Erachtens durchaus die Inanspruchnahme anwaltlicher Unterstützung erforderlich. Solange der eigentliche Hauptsacheprozess noch anhängig ist, kannst du es meines Erachtens ruhig versuchen, die Kosten für die Einholung der Deckungszusage bei der Gegenseite einzuklagen. Das Kostenrisiko dürfte selbst im Falle der Abweisung wohl gering sein. Einen isolierten Prozess würde ich insoweit aber nicht anstrengen, dafür wäre mir Aufwand und Risiko zu hoch
Nachrichten in diesem Thema
Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 27.09.2022, 21:56
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Blablabla - 27.09.2022, 22:10
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:30
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:31
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Egal_ - 28.09.2022, 01:09
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 28.09.2022, 06:23
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Gast - 28.09.2022, 10:38
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von 07/2021 - 28.09.2022, 21:24









