27.09.2022, 21:56
Hallo zusammen,
ich habe mich kürzlich selbstständig gemacht. Läuft ganz gut für die ersten Monate. Allerdings struggle ich nun hart mit den ersten Abrechnungen. Null Praxis - haben in den Kanzleien in denen ich war immer die Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht.
Der DAV gibt hier (https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis...pse_179930) zwei Hinweise raus, die mich ja...irritieren.
Mir fehlt halt die Praxis - und ich will kein Geld liegen lassen.
Mandant kommt zu mir. Streitwert 10.000,00€.
RVG Rechner, 1. Instanz, Vergleich = für mich ca. 2.349,18€ nach RVG
Er ist rechtsschutzversichert. Ich frage vorher bei jener nach Deckungszusage. Besteht.
Der DAV schreibt nun:
"Das Tätigwerden gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag ist vom eigent- lichen Mandatsverhältnis zu trennen. Es beinhaltet eigene Haftungsrisiken (Lensing, AnwBl 10/2010, S. 688 (691)) und stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Dies gilt bereits für die Einholung der Deckungszusage (vgl. LG München, AnwBl 2009, 238)."
Frage 1: Stell ich jetzt dem Mandant dann noch eine Rechnung mit 0,5 Geschäftsgebühr aus 10.000,00€ über dann 389,13€ zusätzlich? Weil ich mit der Rechtsschutz korrespondiert habe?
Frage 2: Müsste ich dann diese Summe zB bei SE beim Gegner auch einklagen? Ist ja Kausal.
Vielen Dank für eure Hilfe...
ich habe mich kürzlich selbstständig gemacht. Läuft ganz gut für die ersten Monate. Allerdings struggle ich nun hart mit den ersten Abrechnungen. Null Praxis - haben in den Kanzleien in denen ich war immer die Rechtsanwaltsfachangestellten gemacht.
Der DAV gibt hier (https://anwaltverein.de/de/anwaltspraxis...pse_179930) zwei Hinweise raus, die mich ja...irritieren.
Mir fehlt halt die Praxis - und ich will kein Geld liegen lassen.
Mandant kommt zu mir. Streitwert 10.000,00€.
RVG Rechner, 1. Instanz, Vergleich = für mich ca. 2.349,18€ nach RVG
Er ist rechtsschutzversichert. Ich frage vorher bei jener nach Deckungszusage. Besteht.
Der DAV schreibt nun:
"Das Tätigwerden gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag ist vom eigent- lichen Mandatsverhältnis zu trennen. Es beinhaltet eigene Haftungsrisiken (Lensing, AnwBl 10/2010, S. 688 (691)) und stellt gebührenrechtlich eine eigene Angelegenheit dar. Dies gilt bereits für die Einholung der Deckungszusage (vgl. LG München, AnwBl 2009, 238)."
Frage 1: Stell ich jetzt dem Mandant dann noch eine Rechnung mit 0,5 Geschäftsgebühr aus 10.000,00€ über dann 389,13€ zusätzlich? Weil ich mit der Rechtsschutz korrespondiert habe?
Frage 2: Müsste ich dann diese Summe zB bei SE beim Gegner auch einklagen? Ist ja Kausal.
Vielen Dank für eure Hilfe...
Nachrichten in diesem Thema
Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 27.09.2022, 21:56
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Blablabla - 27.09.2022, 22:10
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:30
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Betongold - 27.09.2022, 23:31
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Egal_ - 28.09.2022, 01:09
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von lawful - 28.09.2022, 06:23
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von Gast - 28.09.2022, 10:38
RE: Eigene Kanzlei: Richtig Abrechnen ggü Rechtsschutz - von 07/2021 - 28.09.2022, 21:24









