25.09.2022, 15:13
Ich habe bei der StA den Entlassungsantrag gestellt und wurde dann zu meinem genannten Termin entlassen. Eine „Kündigungsfrist“ gibt es nicht. Nur wenn zB noch etwas Wichtiges zu erledigen wäre, könnte die Behörde den Entlassungszeitpunkt um maximal 3 Monate nach hinten verschieben.
Ich habe gleich am Tag darauf in der GL angefangen und wegen Diss in Teilzeit gearbeitet. Ich war dann erstmal gesetzlich versichert. Dafür habe ich mich einfach bei der gesetzlichen GK angemeldet.
Die PKV habe ich gekündigt. Dafür hatte ich ein Sonderkündigungsrecht. Ich musste meine Entlassungsurkunde und eine Bestätigung der gesetzlichen GK vorlegen.
Bei der PKV habe ich eine Anwartschaft abgeschlossen, so dass ich später zum gleichen Tarif wieder einsteigen kann.
In der gesetzlichen Rente wurde ich nachversichert. Das wird dann irgendwie wieder ins Versorungswerk übertragen.
Pensionsansprüche habe ich verloren.
Ich habe gleich am Tag darauf in der GL angefangen und wegen Diss in Teilzeit gearbeitet. Ich war dann erstmal gesetzlich versichert. Dafür habe ich mich einfach bei der gesetzlichen GK angemeldet.
Die PKV habe ich gekündigt. Dafür hatte ich ein Sonderkündigungsrecht. Ich musste meine Entlassungsurkunde und eine Bestätigung der gesetzlichen GK vorlegen.
Bei der PKV habe ich eine Anwartschaft abgeschlossen, so dass ich später zum gleichen Tarif wieder einsteigen kann.
In der gesetzlichen Rente wurde ich nachversichert. Das wird dann irgendwie wieder ins Versorungswerk übertragen.
Pensionsansprüche habe ich verloren.
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Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von GastVerwaltung - 25.09.2022, 14:51
RE: Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von Gast - 25.09.2022, 14:54
RE: Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von Juramaus - 25.09.2022, 15:13
RE: Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von Praktiker - 26.09.2022, 07:30
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RE: Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von Juramaus - 26.09.2022, 12:38
RE: Ausstieg Innenverwaltung - Ablauf - von Praktiker - 26.09.2022, 17:04









