20.09.2022, 20:50
(20.09.2022, 20:33)Drin schrieb: Falls in NRW: Dort gibt es eine Verwaltungsvorschrift, wonach vor der Verplanung grds. keine weitere Untersuchung erfolgt. Für andere BLer weiß ich es nicht.
Die Quintessenz aus den zahlreichen anderen Threads zu diesem Thema, die ich als Betroffener unterstütze: Ab zum Therapeuten! Alles Gute
Ja, NRW. Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Als Richter auf Probe zum Psychologen - von Gast - 20.09.2022, 19:42
RE: Als Richter auf Probe zum Psychologen - von Drin - 20.09.2022, 20:33
RE: Als Richter auf Probe zum Psychologen - von Gast - 20.09.2022, 20:50