16.09.2022, 10:25
(15.09.2022, 11:47)Gast schrieb:(14.09.2022, 20:16)Gast schrieb:(14.09.2022, 17:18)Gast schrieb:(14.09.2022, 12:42)Gast schrieb:(14.09.2022, 12:33)Gast schrieb: Deswegen der Bezug auf 80% der Kosten, weil das in der Regel diejenigen der Basisversorgung sind, die unbegrenzt abzugsfähig sind.
Super Möglichkeit um seine Steuerersparnis dahingehend weiter zu optimieren, ist dann die weitere Möglichkeit seine PKV-Kosten bereits für bis zu 3 Jahre im Voraus zu zahlen (das bringt zusätzlich bei den meisten Krankenversicherern 3-4% Rabatt), weil dadurch andere Vorsorgeaufwendungen (zB Haftpflicht, Auslandskranken, Unfall, oder Lebensversicherungen), die sonst aufgrund der Grenze von 1900€ unter den Tisch fallen, in den 3 Jahren mit vorausgezahlten PKV-Beiträgen steuerlich bis zu den insoweit nicht bereits durch die PKV-Beiträge ausgeschöpften Höchtsbeträge abgesetzt werden können.
Ich weiß nicht, ob ich das falsch verstehe, aber wenn ich in Jahr 1 dann alle Beiträge für die Jahre 1-3 ansetze, kann ich ja in diesem Jahr keine weiteren Vorsorgeaufwendungen geltend machen und bin vermutlich sogar über dem Maximalbetrag. In den darauffolgenden Jahren bin ich dann unter dem Maximalbetrag und "verliere" dann doch Möglichkeiten, mehr anzusetzen? Wo ist mein Denkfehler?
Die Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung sind in unbegrenzter Höhe abzugsfähig, dafür gilt der Höchstbetrag nicht (die PKV weist dir die Beträge dafür genau aus in einer Jahresbescheinigung). Nachdem aber die Beiträge aus der Basis-Krankenversicherung bereits mit absolut sicherer Wahrscheinlichkeit über dem Höchstbetrag liegen, kannst du neben den Kosten der Basis-Krankenversicherung dann lediglich keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr geltend machen. Der Trick ist also, dass man in Jahr 1 möglichst viele Beiträge zur PKV geltend macht (nämlich für 3 Jahre, weil insoweit für die Beiträge, die die Basis-Krankenversicherung abbilden, ja keine Höchstgrenze gilt). Damit kann ich zwar in Jahr 1 keine weiteren Vorsorgeaufwendungen mehr geltend machen (obwohl ich nämlich BasisKV-Beiträge unbegrenzt ansetzten darf, verringert sich dennoch der Höchstbetrag für die anderen Vorsorgeaufwendungen um den Beitrag der PKV).
Allerdings stehen mir jetzt in den Jahren 2 und 3 wieder die kompletten Höchstgrenzen für den Vorsorgeaufwand offen, weil ich in diesen Jahren den Freibetrag nicht bereits mit meinen PKV-Beiträgen aufbrauche, da ich in diesen Jahren ja auch keine zahle. In diesen Jahren hab ich also „Platz“, um andere absetzungsfähige Versicherungen anzusetzen. Der eigentliche Clou ist, dass ich mir zu nutzen mache, dass ich Beiträge zu einer Basis-Krankenversicherung immer voll geltend machen kann, selbst wenn sie den Höchstbetrag (1900€) für Vorsorgeaufwendungen übersteigt. Nur weitere Vorsorgeaufwendungen gehen dann nicht, weil ich den Freibetrag dafür aufgebraucht haben. Nachdem aber so gut wie immer schon die PKV-Beiträge für ein Jahr diese Höchstgrenze alleine schon übersteigen, kann ich ohne dieses Vorgehen niemals andere Vorsorgeaufwendungen ansetzen; so hab ich diese Möglichkeit aber in den Jahren 2 und 3, indem ich alles in Jahr 1 ansetze.
Beispiel: PKV Beitrag (alleine BasisKV) von 3000€ im Jahr.
Ich könnte zwar einzeln in jedem Jahr die 3000€ voll ansetzen, da BasisKV, aber weil 3000-1900 („Freibetrag“) > 0 darf ich daneben keine anderen Vorsorgeaufwände geltend machen.
Über den Trick mache ich 3x3000€ geltend im Jahr 1, möglich auch über die 1900€, das Basis-KV-Beiträge. Damit zwar kein weiteren Vorsorgeaufwand im Jahr 1 möglich, aber in Jahren 2 und 3 liegt der Basis-KV-Beitrag bei 0, wodurch mir noch der ganze Freibetrag für weiteren Vorsorgeaufwand zur Verfügung steht.
Hoffe, dass erklärt es noch etwas verständlicher.
Jetzt habe ich es verstanden, danke!
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Krankenversicherung Richter - von Unwissend - 13.09.2022, 09:04
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