15.09.2022, 15:18
(15.09.2022, 10:20)Gast schrieb: Systemversagen auf Seiten StA/Justiz, die bewusst und bekannte Straftaten nicht verfolgen, böse Anwälte, die bewusst gegen Gesetze verstoßen und unfähige Politiker, die diese Realität ignorieren.
Eigentlich kommt beim Thema ArbZG kein iwie beteiligter Jurist gut weg.
Interessant auch, dass dazu bisher kein einziger Arbeitsrechtler mal einen wissenschaftlichen Beitrag zu verfasst hat.
Frage mich manchmal, ob das alles aus der Gehaltsneid ggü GKs kommt oder was der Hintergrund hinter all diesem Stillstand auf Nicht-GK Seite ist.
Wieso sollte es Gehaltsneid sein, wenn wir Nicht-GKler euch so arbeiten lassen, wie ihr wollt?
Letztlich ist es so, wie hier schon geschrieben wurde: jeder, der in der GK anfängt, weiß worauf er sich einlässt. Es gibt nicht den armen schützenswerten GK-Anwalt, der die Hilfe des Staates braucht, um aus dieser Maloche wieder herauszukommen. Wenn er 40 Stunden arbeiten möchte, kann er sich einfach wegbewerben. Anders als die Millionen Deutschen in prekären Arbeitsverhältnissen, die sich mit Mindestlohn von befristeten Job zu befristeten Job hangeln, ausgenutzt werden, keine Sicherheit haben und viele unbezahlte Überstunden schieben. Der Fokus der Behörden liegt berechtigterweise bei diesen Menschen und nicht beim Großverdiener, der zu den oberen 10% der Gesellschaft gehört.
Juristische Artikel zum ArbZG gibt es genug. Je nachdem, ob der Autor der Arbeitgeber- oder der Arbeitnehmerseite näher steht, mit unterschiedlichem Fazit.
Nur weil etwas gesetzlich vorgeschrieben ist, ist es nicht automatisch moralisch/gesellschaftlich deswegen richtig. Das ist kein Automatismus, wie wir Juristen eigentlich gelernt haben sollten.
Das ArbZG hat in vielen Situationen seine Berechtigung, in manchen jedoch nicht (mehr). Das ArbZG gibt es seit 1994, vorher galt die Arbeitszeitordnung. Bereits diese sah eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vor. Die Arbeitswelt ist seit Jahrhunderten im stetigen Wandel. Man kann durchaus in Frage stellen, ob man manche gesetzlichen Regelungen nicht überarbeiten und sie der aktuellen Zeit anpassen sollte.
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BAG-Urt. Zeiterfassung - GK - von JuraisLife - 13.09.2022, 22:10
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