14.09.2022, 17:34
(14.09.2022, 16:47)Gast schrieb:(14.09.2022, 15:55)Gst schrieb: Vermutlich wird der Gesetzgeber hier auch Öffnungsmöglichkeiten vorsehen, ähnlich zu UK. Dort ist man ab einem bestimmten Gehaltsgefüge vom dortigen ArbzG ausgenommen. In DE wehrt man sich noch dagegen, aber es wird wohl so kommen. Machen wir uns nichts vor - für Rechtsanwälte ist eine gewissen zeitliche Flexibilität nun mal Gang und Gäbe. Das hat nicht unbedingt nur was mit Großkanzleien zu tun. Stellt euch den angestellten Strafverteidiger vor, der auch gerne mal spontan vom Mandanten aus der U-Haft angerufen wird - der kann sich dann nicht permanent auf seine maximal 49,9 Stunden in der Woche berufen und sagen "Pech gehabt, ich muss jetzt nach Hause und auf meiner Couch gammeln".Das ist ein häufiges Argument, das aber eine ganz entscheidende Schwäche hat:
Dieses Problem existiert nicht, ganz besonders nicht in der GK.
Ein Angestellter RA darf dauerhaft 48 Stunden arbeiten, wenn man die 6-Tage-Woche vereinbart.
Darüber hinaus darf er planmäßig bis zu zehn Stunden werktäglich an sechs Tagen beschäftigt, also schon einmal 60 Stunden. Er muss hierfür eben irgendwann einen Ausgleich bekommen.
Niemand sagt, dass ein GK-Anwalt nicht einmal drei Wochen lang 60 Stunden arbeiten können soll, darf und muss wenn eine Transaktion bevorsteht o.ä.
ABER: Dann muss er eben innerhalb von 48 Wochen auch einmal drei Wochen haben, in welchen er deutlich weniger Stunden arbeitet, um den Ausgleich zu erhalten. Wenn das nicht möglich ist hat der Arbeitgeber einfach bewusst zu wenig Personal eingestellt.
Ich sehe das Problem eher in den max.10 Stunden täglich. Wenn ein dringendes Projekt ansteht und Fristen einzuhalten sind, ist man über die 10 Stunden schnell drüber, nicht nur in der GK und auch nicht nur bei Anwälten. Ich als Arbeitsrechtlerin halte das ArbZG in der Hinsicht manchmal für zu star und nicht mehr zeitgemäß, weil es nicht der aktuellen Arbeitswelt entspricht.
Mein Mann hat als Ingenieur z.B. das Problem, dass Dienstreisen nur noch max. 10 Stunden am Tag dauern dürfen. Die Fahrt mit dem Auto ist nach der Rechtsprechung Arbeitszeit, bei vielen Arbeitgebern auch die Zugfahrt. Das führt dazu, dass eine Übernachtung gebucht wird, weil man nicht an einem Tag innerhalb von 10 Stunden wieder zurück wäre. Früher ist man an solchen Tagen Abends wieder nach Hause gefahren.
Ich arbeite nicht in der GK, aber allein durch bestimmte Projekte oder auswärtige Gerichtstermine war ich schon häufiger im Arbeitszeitverstoß drin. Da wir keinen Betriebsrat haben, interessiert es keinen. Bei meinem Mann gehen solche Verstöße direkt zum Vorstand, der sich mit dem BR auseinandersetzen darf und anschließend geht es die Weisungskette wieder nach unten und jeder bekommt sein Fett weg.
"Wo kein Kläger, da kein Richter" schrieb oben jemand. Das galt bisher für Anwälte und wird sich garantiert auch jetzt nicht ändern.
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