14.09.2022, 15:25
(14.09.2022, 14:00)Anon schrieb:(14.09.2022, 13:21)Gast schrieb:(14.09.2022, 11:12)Gast schrieb: Das Gesetz interessiert in der Praxis in der GK, aber auch in der Unternehmensberatung, im Investment Banking etc. schlicht niemanden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und dass die Staatsanwaltschaft von sich aus ausrücken würde um die armen versklavten GK-Anwälte zu schützen, DAS ist eine naive Sicht auf die Dinge.Was sich dabei nicht verstehe ist einfach Folgendes: In vielen Bundesländern sitzen in der StA die Justiz-Berufsanfänger. Davon kommt ein relevanter Anteil direkt aus der GK und davon können doch nicht alle wunderbar glücklich gegangen sein. Wieso es da offenbar nirgends Ermittlungen gibt - wozu der StA eben von Amts wegen verpflichtet wäre, sobald er sich in der Dienstzeit an die noch vor drei Wochen beobachteten Abläufe in seiner Praxisgruppe erinnert - ist schon irgendwie seltsam.
Non-Billables werden erfasst um zu sehen, wie viel Zeit für Büroorganisation, für Akquise, für Pro bono und so weiter und sofort aufgewendet werden. Das ist ja kein Selbstzweck.
Die Ansicht, dass die Straftat nicht zu verfolgen wäre, da die Anwälte aufgrund des hohen Gehalts nicht schutzwürdig seien ist nicht wirklich mit dem Gesetzeszweck in Einklang zu bringen. Das ArbZG soll nicht nur die Arbeitnehmer vor dem Chef sondern diese auch vor sich selbst schützen, damit sie eben nicht mit 40 umkippen und dann zum Sozialfall werden. Es gäbe z.B. auch genug Arbeitnehmer, die in Jobs ohne Fremdgefährdungsrisiko arbeiten und dort gerne auf die Mittagspause verzichten würden um täglich 30 Minuten früher nach Hause zu gehen, das dürfen sie aber ebenfalls nicht.
Wäre vermutlich nicht sonderlich rechtstaatlich, wenn der junge Staatsanwalt aus "Rache" seine letzte GK-Station anklagt.
Was heißt hier Rache? Er weiß über noch fortlaufende Straftaten Bescheid. Man kann ggf. darüber streiten ob eine Pflicht zur Anzeige existiert, da die Kenntniserlangung nicht im Dienst als StA erfolgte. Ob das der ehemalige Arbeitgeber ist dürfte aber völlig unerheblich sein, wenn er zuvor bei Lidl gearbeitet und der Filialleiter dort systematisch Koks vertickt hätte würde man wohl auch kein Problem mit der Verfolgung haben.
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