14.09.2022, 09:51
(14.09.2022, 08:47)Egal schrieb: Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.
Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.
In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.
Doch, genau so hatte ich ihn verstanden, wer 8 Stunden billt gibt 8 Stunden Arbeitszeit anstelle der tatsächlichen 10 Stunden Anwesenheit am PC an.
Das bedeutet aber wie oben erwähnt, dass man in irgendeine Richtung ein Problem hätte, wenn das erkannt würde. Die einfache Nachfrage des theoretischen Staatsanwalts - der sich die Sache in der Praxis natürlich nicht anschaut, das ist klar - wäre: "Trifft es zu, dass Sie am Montag 8,0 Stunden anwesend waren und davon 8,0 Stunden dem Mandanten X abgerechnet haben?"
Wie antwortet man nun darauf?
"Ja, wir rechnen unseren Mandanten alles ab, auch wenn wir kurz Kaffee holen zahlen die das"
"Ja, ich saß 4,0 Stunden pausenlos an diesem Mandat, war dann 30 Minuten in der Mittagspause und saß dann nochmal 4,0 Stunden am Mandat. Ich nehme keine Telefonat von anderen Personen als dem aktuellen Mandanten an, lese und beantworte keine E-Mails von anderen als dem aktuellen Mandanten, gehe außerhalb der Mittagspause nicht auf die Toilette und hole mir keine Getränke. So arbeite ich übrigens an jedem einzelnen Arbeitstag im Jahr."
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