14.09.2022, 08:51
(14.09.2022, 08:47)Egal schrieb:(14.09.2022, 08:17)Gast schrieb:(13.09.2022, 22:44)Gast schrieb: Die Zeit wird in GKs doch ohnehin schon erfasst. Dann sind eben die Billables die Arbeitszeit und gut ist. Gibt kaum jemanden, der 10 billables am Tag macht ;) und non-billables erfasst eh niemand.
Das dürfte keine GK machen, die gerne noch etwas im Geschäft wäre: "Bei uns wird jede Sekunde, die die Associates im Büro sind gebillt, wenn sie also beim Kacken sind zahlt ihr das minutengenau liebe Mandanten!"
Sofern man diese Einstellung dagegen nicht nach Außen kommuniziert und behauptet, dass nur echte Mandatsarbeit gebillt wird würde man damit im Ergebnis Betrug zugeben, da der Toilettengang dann eben heimlich an Manandaten weitergegeben würde.
Ich gehe mal davon aus, dass es zunächst kommentarlos totgeschwiegen wird, da die Staatsanwaltschaften offenbar keine Eier in der Hose haben um die seit Jahren offen bekannten Straftaten im Zusammenhang mit dem ArbZG mal zu verfolgen.
Der Beitrag ist nicht von mir, aber ich denke du hast ihn falsch erfasst.
Es war wohl gemeint, nur die billables als Arbeitszeit einzutragen. Wer also 8 Stunden billt und 10 Stunden arbeitet, hat offiziell nur 8 und nicht 10 Stunden gearbeitet.
In der Praxis stimme ich dem jedoch zu, dass es wie bisher, keinen interessieren wird. Dass GKs gegen das ArbZG verstoßen, ist hinlänglich bekannt und niemand schert sich drum.
Selbstverständlich werden aktuell in den GKs die ich kenne nicht nur die Billables sondern auch die Non-Billables erfasst. Und dass der Associate auf dem Klo (oder an der Kaffeebar) weiter über den Fall nachdenkt und deshalb die Uhr laufen lässt, ist doch nun wahrlich kein Geheimnis..
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