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Immatrikulieren nach dem Ref
Gast
Unregistered
 
#3
13.09.2022, 13:48
Die Werkstudentenregelung gibt es von vornherein nur für (1.) Arbeitnehmer, die (2.) maximal im Umfang von xx Stunden beschäftigt sind.

Da du anscheinend erstmal nicht (auch nicht Teilzeit) arbeiten willst, scheitert es schon an (1.).


Das kann aber such egal sein, da man mit der Werkstudentenregelung sowieso "nur" die Versicherungsbeträge sparen könnte, die du dann (mangels Beschäftigunglosigkeit und offenbar auch ohne Kundschaft bei der BA) sowieso nicht haben wirst.

Was du trotzdem haben wirst, sind dank Versicherungspflicht die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse. Bei Arbeitslosmeldung würden auch diese Beiträge von der BA getragen werden. Ohne Arbeitslosmeldung aber interessiert es die Krankenkasse natürlich nicht, dass du "nur" Werkstudentin bist. Denn selbst ganz ohne Beschäftigung würde die Krankenkasse - wie gesagt - voll zulangen.

Willst du sparen im sinne von am Monatsende möglichst viel Geld zu haben, bleibt dir nur, eben dich so schnell wie möglich in Vollzeit zu arbeiten.
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Nachrichten in diesem Thema
Immatrikulieren nach dem Ref - von yolo.agit - 13.09.2022, 11:24
RE: Immatrikulieren nach dem Ref - von Gast - 13.09.2022, 12:50
RE: Immatrikulieren nach dem Ref - von Gast - 13.09.2022, 13:48


 

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