11.09.2022, 14:24
Wenn du als Anwalt zugelassen bleibst/bist (was einer Arbeitslosigkeit nicht im Wege steht) kannst du auch weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Man kann sich auf den niedrigsten Betrag runter setzen lassen (1xx €/Monat). In der Sperrzeit übernimmt das die Agentur meines Wissens nicht.
Absetzen kannst du alles bzw es zählt soweit ich weiss das Kalenderjahr. Das müsstest du ggf nochmal anderweitig abklären. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es vom Finanzamt da auch kostenlose Beratungen.
Absetzen kannst du alles bzw es zählt soweit ich weiss das Kalenderjahr. Das müsstest du ggf nochmal anderweitig abklären. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es vom Finanzamt da auch kostenlose Beratungen.
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Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Effe - 10.09.2022, 18:13
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 07:32
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 09:57
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 10:08
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 10:29
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 12:31
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 13:12
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 13:44
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:51
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:58
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 14:18
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 14:24