11.09.2022, 13:12
Ich verstehe deinen Punkt. Aber mal unabhängig vom Gründungszuschuss: bin ich dann nicht von Tag 1 dazu verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen bzw Einkommensteuervoranmeldungen abzugeben? Auch wenn ich die ersten Monate null Einnahmen habe.
Und Versicherungspflichtig in der Berufshaftpflicht bin ich ja sicher auch? Würde ich also erst einmal ein paar Monate nicht praktizieren, käme da ein nicht unerheblicher (finanzieller ) Aufwand zusammen.
Ich dachte eben, das ließe sich über die Arbeitslosigkeit vermeiden...
Und Versicherungspflichtig in der Berufshaftpflicht bin ich ja sicher auch? Würde ich also erst einmal ein paar Monate nicht praktizieren, käme da ein nicht unerheblicher (finanzieller ) Aufwand zusammen.
Ich dachte eben, das ließe sich über die Arbeitslosigkeit vermeiden...
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Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Effe - 10.09.2022, 18:13
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 07:32
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 09:57
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 10:08
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 10:29
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 12:31
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 13:12
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 13:44
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:51
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:58
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 14:18
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 14:24