11.09.2022, 09:57
(11.09.2022, 07:32)Nlol schrieb: Arbeitslos, dann wird immerhin deine Krankenkasse bezahlt. Außerdem kannst du dann einen Gründungszuschuss beantragen (den kann man auch bei Eigenkündigung bekommen).
Ok das ist natürlich ein Aspekt. Muss man sich aber dann nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen? Kann ich zur Arbeitsagentur gehen und sagen, ich will mich selbstständig machen also lasst mich in Frieden mit euren Angeboten?
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Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Effe - 10.09.2022, 18:13
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 07:32
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 09:57
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 10:08
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 10:29
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 12:31
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 13:12
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 13:44
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:51
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:58
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 14:18
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 14:24