10.09.2022, 18:13
Hallo Freunde der Sonne,
angenommen man macht sich nach dem Angestelltenverhältnis selbständig, will aber nicht direkt starten, sondern benötigt noch ein paar Monate Vorgründungsphase.
Würdet ihr euch in dieser Zwischenphase nach außen (ggü Finanzamt, Versicherungen, Anwaltskammer, Versorgungswerk usw) schon als selbständig "melden " oder lieber erstmal arbeitslos melden, um so beispielsweise zu verhindern, dass in der Vorgründungsphase schon Steuererklärungen oä abgegeben werden müssen?
Danke im voraus
angenommen man macht sich nach dem Angestelltenverhältnis selbständig, will aber nicht direkt starten, sondern benötigt noch ein paar Monate Vorgründungsphase.
Würdet ihr euch in dieser Zwischenphase nach außen (ggü Finanzamt, Versicherungen, Anwaltskammer, Versorgungswerk usw) schon als selbständig "melden " oder lieber erstmal arbeitslos melden, um so beispielsweise zu verhindern, dass in der Vorgründungsphase schon Steuererklärungen oä abgegeben werden müssen?
Danke im voraus
Nachrichten in diesem Thema
Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Effe - 10.09.2022, 18:13
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 07:32
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 09:57
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 10:08
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 10:29
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 12:31
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 13:12
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Egal - 11.09.2022, 13:44
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:51
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 13:58
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Gast - 11.09.2022, 14:18
RE: Start in die Selbständigkeit nach Anstellung - von Nlol - 11.09.2022, 14:24