07.09.2022, 22:50
Wenn der Beklagte widersprochen hat, befindest du dich auch in der 2. Instanz noch nicht im Nachverfahren. Das Berufungsgericht kann das erstinstanzliche Urteil abändern (nicht: aufheben) und Vorbehaltsurteil erlassen. Eine Aufhebung (die immer mit einer Zurückverweisung einhergeht) ist nur in den gesetzlich vorgehesnene Fällen möglich. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 ZPO dürfte hier aber gerade nicht vorliegen, weil das Erstgericht ja gerade kein Vorbehaltsurteil erlassen hat.
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Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Refkollege - 07.09.2022, 20:29
RE: Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Gast - 07.09.2022, 22:50
RE: Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Praktiker - 08.09.2022, 21:09