07.09.2022, 20:29
Folgende Konstellation:
Im Urkundenprozess Endurteil erlassen, also ohne Rechte vorzubehalten. Ganz bewusst, obwohl Beklagten Antrag gestellt hatte.
Heißt:
1. Ergänzung nach 599 Abs 2 im 321 ( - )
2. Nachverfahren ( - )
3. Berufung ( + )
Angenommen hier werden nun Fehler entdeckt.
Also erster Fehler ist bereits, dass Rechte nicht vorbehalten wurden.
Wie geht es dann weiter? Kann mir einer erklären, was genau die Berufung bewirkt?
Wirklich für Dumme erklärt.
Urteil wird aufgehoben? Dann wieder in den Urkundsprozess aber diesmal Vorbehaltsurteil?
Dann ins Nachverfahren?
Im Urkundenprozess Endurteil erlassen, also ohne Rechte vorzubehalten. Ganz bewusst, obwohl Beklagten Antrag gestellt hatte.
Heißt:
1. Ergänzung nach 599 Abs 2 im 321 ( - )
2. Nachverfahren ( - )
3. Berufung ( + )
Angenommen hier werden nun Fehler entdeckt.
Also erster Fehler ist bereits, dass Rechte nicht vorbehalten wurden.
Wie geht es dann weiter? Kann mir einer erklären, was genau die Berufung bewirkt?
Wirklich für Dumme erklärt.
Urteil wird aufgehoben? Dann wieder in den Urkundsprozess aber diesmal Vorbehaltsurteil?
Dann ins Nachverfahren?
Nachrichten in diesem Thema
Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Refkollege - 07.09.2022, 20:29
RE: Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Gast - 07.09.2022, 22:50
RE: Berufung ggn Endurteil im Urkundsprozess - von Praktiker - 08.09.2022, 21:09