03.09.2022, 16:26
(01.09.2022, 19:05)guga schrieb: „durchschnittlicher Stundensatz“ und Umsatz pro Berufsträger geben erste Anhaltspunkte. Alternativ auch die Billable Vorgaben. In der Praxis hängt es dann sehr vom Partner ab. Im Gespräch kann man das aber auch ruhig fragen. Die haben auch kein Interesse an einer Kündigung nach 2 Wochen.
Fragen kann man, die Antworten sind trotzdem meistens mindestens geschönt. Die wissen nämlich auch, dass ein ehrgeiziger Berufseinsteiger nicht nach drei Wochen das Handtuch werfen wird und es im Lebenslauf auch nicht gut aussieht, innerhalb der Probezeit zu gehen.
Dass ein Berufseinsteiger sich für die Kanzlei im ersten Jahr nicht rechnet, stimmt auch nicht. Je nach Rechtsgebiet vielleicht für ein paar Monate. Man wird aber von Anfang an nicht nur mit Aufgaben zur eigenen Ausbildung betraut sondern auch mit Sachen, die man "abarbeiten" kann - da kann man auch einen First Year gut abrechnen.
On Topic: Das ist leider echt eher Team-abhängig und kann sich zudem auch von Zeit zu Zeit ändern. Sobald ein Kollege kündigt und sich die Suche nach Ersatz zieht, fällt mehr Arbeit an. Daher bleibt es selten durchgehend entspannt.
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GK mit humanen Arbeitszeiten - von Gast - 01.09.2022, 16:07
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