30.08.2022, 17:17
(30.08.2022, 16:43)Gut schrieb:(30.08.2022, 16:27)Gast schrieb:(30.08.2022, 16:17)Gast schrieb:(30.08.2022, 15:29)Gast schrieb: Neben Bayern gibt es auch weitere Bundesländer die bei Richterstellen formell nur aufs 2. achten. Denke das wird dann in der Wirtschaft ähnlich sein.
Das erste ist daher hauptsächlich für die Lehre wichtig. Für GK sollte aber auch das 1. ordentlich sein. Du wirst aber eher mit nem guten 2. Examen eine "Traumstelle" bekommen als mit einem guten 1.
Daher Vollgas geben im Ref :)
Daher Totlachen über den Staat und was vernünftiges arbeiten
Finde ich nicht. Wer im Ref unter 8 ist soll halt nicht Richter werden. Das ist eine Wertung die verständlich ist. Wenn du irgendwelche abstrusen Mindermeinungen im 1. Examen nem Professor schmackhaft machen kannst, dann hat das immernoch nicht viel mit der Praxis zu tun.
Und Verkehrsunfallklausuren in fünf Stunden nebst händischem Tatbestand und Rubrum verfassen ist selbstverständlich praxisnah.
Viele kapieren es wohl immer noch nicht: Meta-Prüfungsleistung fünfstündiger Klausuren ist nicht das sklavische Runterbeten von "Meinungen" oder "Anfertigen von Entscheidungen", sondern der Nachweis einer effizienten und strukturierten Arbeitsweise.
Daher ist diese Differenzierung zwischen 1. und 2. Examen völlig ungeeignet.
Das mag schon stimmen, dennoch ist das 2. aufgrund Beweisen und Formalia was ganz anderes als die dauernden Gutachten im ersten. Wer sich einredet, dass das 1. so viel mit der Praxis zu tun hat wie das 2. mag das gerne tun. Meines Erachtens nach sagt das erste nur, dass man Gutachten schreiben kann oder nicht. Auf eine Richterbank kann man diese Leute nicht einfach so setzen, auch wenn materielles Wissen durchaus vorhanden ist. Das erste prüft ob man schnell Gutachten anfertigen kann, welche sich ausschließlich aufs materielle Recht beziehen. Im zweiten geht es darum effizient einen praxistauglichen Lösungsvorschlag zu entwerfen. Bei beiden muss man effizient arbeiten und in 5h performen.
Es bleibt dabei:
1. = Grundlagenexamen
2. = Praktikerexamen
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doppelte Gewichtung 2. Examen - von RefiNeu - 30.08.2022, 13:31
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