27.08.2022, 17:20
(27.08.2022, 13:34)Gast BW schrieb: Ich schließe aus deiner Frage, dass du aus BW kommst. Du hast die Prüftermine durcheinander gebracht. Es gibt zwei Durchgänge pro Jahr.
1: Schriftliches Examen September, Mündliche Januar, nächster Ref Termin dann Anfang April
2: Schriftliches Examen März, Mündliche Juni/Juli, nächster Ref Termin dann Anfang Oktober.
Es ist richtig, dass die Anmeldeunterlagen, wenn du zum ersten Mal schreibst, immer schon abgeschickt werden müssen, bevor du deine Noten überhaupt hast. Die Nachreichfrist für die Noten ist aber so bemessen, dass du zum nächstmöglichen Einstellungstermin April/Oktober starten kannst. Du „musst“ also immer mindestens 2,5/3 Monate nach deiner Mündlichen warten, bis du ins Ref starten kannst - aber keine 6 Monate :)
Danke für die Antwort! Die Prüfungstermine sind so schon richtig, weil ich mein erstes Examen in Berlin absolviere und mein Ref dann gerne in BaWü machen wollen würde. In Berlin ist das schriftliche Examen im Oktober und die mündliche Prüfung leider erst im März. Ich würde es schade finden, wenn ich 6 Monate warten müsste, obwohl in BaWü ja regelmäßig (vor allem in den unbeliebten Gerichtsbezirken) sofort ein Platz angeboten werden kann. Wahrscheinlich läuft es dann aber darauf hinaus, dass ich einfach warten muss.
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Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von tradinglemure - 27.08.2022, 12:39
RE: Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von Gast - 27.08.2022, 12:58
RE: Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von Gast BW - 27.08.2022, 13:34
RE: Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von tradinglemure - 27.08.2022, 17:20
RE: Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von Gast - 28.08.2022, 15:38
RE: Frühstmöglicher Referendariatsbeginn - von Gast - 28.08.2022, 15:39