21.08.2022, 11:45
(21.08.2022, 11:11)User321 schrieb: Der Schwerpunkt ist - aus eigener Erfahrung - definitiv wesentlich umfangreicher. In der JaPrO im Rahmen des Pflichtstoffs werden bzgl. dem Kapitalgesellschaftsrecht lediglich Grundlagen des GmbH-Rechts gefordert (in der Klausurpraxis beschränkt sich das im Wesentlichen auf die Stellung des GmbH-Geschäftsführers, die verschiedenen Gründungsstadien der GmbH und einfache Konstellationen bzgl. der Leistung der Einlage). Im Schwerpunkt Wirtschaft werden im Kapitalgesellschaftsrecht - je nach Prüfer - fundierte Kenntnisse des ganzen Kapitalgesellschaftsrechts gefordert (AG, Beschlussmängelrecht, Cash Pooling etc.) und auch im PersonengesellschaftsR. werden vertiefte Kenntnisse erwartet (Beschlussanfechtung, Mehr-Konten-Modell etc.). Ferner ermöglicht die Einbeziehung von „Handelsrecht“ (theoretisch) auch die Prüfung von Vertriebsrecht. Der Schwerpunkt macht
Spaß ist aber im Vergleich zu Arbeitsrecht oder RA sehr umfangreich.
Also ist RA doch der "Standard-SP", wenn man so wenig wie möglich Aufwand haben möchte?
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Ref BW - Schwerpunkt Wirtschaft? - von Gast - 21.08.2022, 10:12
RE: Ref BW - Schwerpunkt Wirtschaft? - von User321 - 21.08.2022, 11:11
RE: Ref BW - Schwerpunkt Wirtschaft? - von Gast - 21.08.2022, 11:45
RE: Ref BW - Schwerpunkt Wirtschaft? - von User321 - 21.08.2022, 12:14