12.08.2022, 21:40
(12.08.2022, 20:37)Gast schrieb: Jo ist recht gängig im 1. Examen über das BerR dann bei Bösgläubigkeit ins die Haftung des 989,990 verwiesen zu werden. Im 1. ist die Norm recht häufig im 2. eher selten. Sollte man aber genauso wie die "Exoten" ausm DeliktsR 848/ 849/ 852 auf keinen Fall aus den Augen verlieren.
+1, hatten wir im Rep fürs erste rauf und runter, also da wurde wirklich wert drauf gelegt. Interessanterweise in Lehrbüchern/Skripten damals wiederum kaum behandelt meiner Erinnerung nach
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Unbekannter Paragraph - von Neugier - 12.08.2022, 19:06
RE: Unbekannter Paragraph - von Gast - 12.08.2022, 19:40
RE: Unbekannter Paragraph - von Gast - 12.08.2022, 20:37
RE: Unbekannter Paragraph - von Gast - 12.08.2022, 21:40
RE: Unbekannter Paragraph - von Gast - 12.08.2022, 23:08








