11.08.2022, 09:44
(10.08.2022, 22:50)Praktiker schrieb: Das ist nicht getrollt, sondern zutreffend. Man schließt sich selbst von allen Kontakten aus, was an manchen Stellen faktisch möglich, aber nicht ratsam ist.
Hinzu kommt, dass der Vertreter die Verhinderung bald etwas intensiver prüfen und feststellen wird, dass kein Vertretungsfall vorliegt, falls der Abwesende aus dem Homeoffice herbeigerufen werden könnte.
Alles in allem: mach es nicht.
+ 1
Gerade anfangs wirst Du - egal wie gut Dein Examen ist - Rückfragen haben oder auch mal Blödsinn verfügen, mit dem die Geschäftsstelle nichts anfangen kann. Deswegen solltest Du für Kolleg*innen, Beteiligte und die Verwaltung zuverlässig ansprechbar sein. Mit nur einem Anwesenheitstag kann ich mir das schwer vorstellen.
Außerdem kannst Du Dir kein Netzwerk aufbauen - und das erleichtert die Arbeit ungemein (Kollege X kennt sich mit Kostenerstattungsansprüchen am besten aus, Kollegin Y war früher Fachanwältin für Z und hat vielleicht ne Idee).
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An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Gast - 10.08.2022, 03:05
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von HerrKules - 10.08.2022, 07:54
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Gast - 10.08.2022, 08:35
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RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Praktiker - 10.08.2022, 22:50
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RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Gast - 10.08.2022, 19:29
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Gast - 10.08.2022, 19:30
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von Gast - 10.08.2022, 20:08
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von iuris - 10.08.2022, 21:16
RE: An- und Abwesenheit als Richter und ohne Terminpflichten - von MrJudgeBW - 11.08.2022, 10:09
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