09.08.2022, 22:49
Auch wenn du in der "Liste" (vmtl. meinst du das Gesamtverzeichnis der BRAK, § 142 VI 1 StPO) dein Interesse an Pflichtverteidigungen bekundest, fliegen sie dir nicht einfach zu. Es wird sinnvoll sein, sich bei einigen Strafrichtern am örtlichen Gericht, insbesondere dem Ermittlungsrichter, bekannt zu machen. Wenn du beigeordnet bist, bist du zur Mandatsübernahme berufsrechtlich verpflichtet (§ 49 I BRAO). Du wirst die Pflichtverteidigung auch nicht so leicht wieder los; vor allem dann nicht, wenn der Mandant nicht will (s. § 143a StPO).
An Pflichtverteidigung kommt man natürlich auch, wenn der Beschuldigte einen als Pflichtverteidiger möchte. Dazu muss man sich aber erstmal am Ort einen Namen machen; in der Praxis kommen Pflichtverteidigermandate häufig durch Weiterempfehlungen innerhalb der JVA zustande.
An Pflichtverteidigung kommt man natürlich auch, wenn der Beschuldigte einen als Pflichtverteidiger möchte. Dazu muss man sich aber erstmal am Ort einen Namen machen; in der Praxis kommen Pflichtverteidigermandate häufig durch Weiterempfehlungen innerhalb der JVA zustande.
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Pflichtverteidiger - von Jurist123 - 09.08.2022, 14:48
RE: Pflichtverteidiger - von Gast - 09.08.2022, 22:49
RE: Pflichtverteidiger - von Gast - 09.08.2022, 23:26
RE: Pflichtverteidiger - von Gast - 10.08.2022, 02:45
RE: Pflichtverteidiger - von Gast - 10.08.2022, 09:35