09.08.2022, 21:04
Liebes Forum,
ich bin gerade in der Zivilstation und etwas am verzweifeln
In meinem Fall ist es so, dass sich der Parteivortrag und die Aussage des von der Partei benannten Zeugen in wirklich wesentlichen Punkten widersprechen. Die Version des Zeugen vom Unfallhergang ist, als wahr unterstellt, für die Partei aus anderen Gesichtspunkten dann aber trotzdem günstig. Der Zeuge schildert den Unfallhergang auch recht plausibel und ich sehe einige Realkennzeichen. Allerdings wirkt das ganze eben dadurch sehr merkwürdig, dass die Partei den Sachverhalt zunächst komplett anders geschildert hat.. dieser Widerspruch führt eigentlich dazu, dass ich den Beweis für die streitige Tatsache als nicht erbracht ansehen würde, weil der Zeuge die Version der Partei nicht bestätigt hat und ich die Version des Zeugen zwar prinzipiell logisch finde, mich aber der Widerspruch zum Parteivortrag stört und das ganze etwas abgesprochen wirkt.
Meine Frage ist nur: Kann ein Zeuge glaubhaft sein und ich dennoch sagen, dass ich nach § 286 nicht überzeugt bin? Macht das Sinn? Oder sage ich aufgrund des Widerspruchs der Zeugenaussage zum Parteivortrag, dass die Zeugenaussage bereits nicht glaubhaft ist? Aber der Widerspruch betrifft ja eigentlich nicht die Realkennzeichen..
Ich hoffe, jemand versteht mein Problem
ich bin gerade in der Zivilstation und etwas am verzweifeln
In meinem Fall ist es so, dass sich der Parteivortrag und die Aussage des von der Partei benannten Zeugen in wirklich wesentlichen Punkten widersprechen. Die Version des Zeugen vom Unfallhergang ist, als wahr unterstellt, für die Partei aus anderen Gesichtspunkten dann aber trotzdem günstig. Der Zeuge schildert den Unfallhergang auch recht plausibel und ich sehe einige Realkennzeichen. Allerdings wirkt das ganze eben dadurch sehr merkwürdig, dass die Partei den Sachverhalt zunächst komplett anders geschildert hat.. dieser Widerspruch führt eigentlich dazu, dass ich den Beweis für die streitige Tatsache als nicht erbracht ansehen würde, weil der Zeuge die Version der Partei nicht bestätigt hat und ich die Version des Zeugen zwar prinzipiell logisch finde, mich aber der Widerspruch zum Parteivortrag stört und das ganze etwas abgesprochen wirkt.
Meine Frage ist nur: Kann ein Zeuge glaubhaft sein und ich dennoch sagen, dass ich nach § 286 nicht überzeugt bin? Macht das Sinn? Oder sage ich aufgrund des Widerspruchs der Zeugenaussage zum Parteivortrag, dass die Zeugenaussage bereits nicht glaubhaft ist? Aber der Widerspruch betrifft ja eigentlich nicht die Realkennzeichen..
Ich hoffe, jemand versteht mein Problem
Nachrichten in diesem Thema
Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von VerzweifelterGast - 09.08.2022, 21:04
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 09.08.2022, 22:03
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 22:34
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 22:54
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 10.08.2022, 01:59
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 09.08.2022, 23:01
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 10.08.2022, 04:12
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Gast - 13.08.2022, 09:11
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Praktiker - 14.08.2022, 18:01
RE: Widerspruch Parteivortrag - Zeugenaussage - von Andreas - 14.08.2022, 22:44

