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Justiz in Deutschland - rant
Gast
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#1
30.07.2022, 23:31
Hi zusammen,

Ich wollte gerne in die Justiz gehen; bin aber nach längerer Recherche hierzu sehr ernüchtert. Eigentlich würde ich aber sehr gerne Richter werden. Vielleicht sind hier Leute Richter oder haben Justizerfahrung, ich würde mich über Korrekturen oder andere Perspektiven freuen.

1. Die Bezahlung: Das soll nicht die xte Diskussion hierzu werden, aber: Ein Richter in D verdient mit R1 je nach Bundesland zu Beginn ja grob ~4300 (~52.000 im Jahr) am Ende nach 20 Jahren (also mit Ende 40) ~6900 (~82.000 im Jahr). Ja, Sozialabgaben werden nicht abgezogen; Krankenkasse muss aber privat (mit Beihilfe) bezahlt werden. Dennoch kickt mit jeder Erhöhung die Progression der Einkommenssteuer richtig rein, sodass dieser Vorteil mit Anstieg der Besoldung zunehmend verwässert wird.
  • a) Man muss an dieser Stelle mal deutlich anmerken: In quasi jedem europäischen Land verdienen Richter ganz erheblich (!) mehr. Im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen des jeweiligen Landes ist Deutschland eine massive, fast schon komische Abweichung nach unten. Ein Richter hierzulande verdient quasi genauso viel wie ein Gymnasiallehrer (der sogar noch bessere Aufstiegschancen hat). Damit dürfte Deutschland weltweit einzigartig sein.
  • b) Aus dem Jahr 2012 gibt es eine interessante Statistik des Europarats: Richter zu Beginn verdienten danach damals in England 125.000€; in Norwegen 130.000€, in der Schweiz 129.900€, in Irland 122.000€ oder in Dänemark 104.000 €. In Deutschland zu diesem Zeitpunkt 45.000€. Dabei ist schon klar, dass man dabei zB. In England nicht mit 27 Richter wird, sondern erst 10-20 Jahre als Anwalt arbeiten muss. Aber selbst das Ende der deutschen Richterbesoldung aus dem Jahr 2022 (ungefähr 82k) kommt nicht mal annähend an den Beginn in England aus dem Jahr 2012 (125k). Und diese Gehälter dürften 1. im Jahr 2022 noch viel höher liegen und steigen 2. nach einigen Jahren (teilweise deutlich) weiter an. In den USA verdient ein „federal judge“ der ersten Instanz (District Court) übrigens $210,900 und ein „state judge“ der ersten Instanz je nach Bundesstaat zwischen $130.000 und $210.000 (https://www.thestreet.com/personal-finan...e-15046259).
  • c) Die neue Richtervereinigung schreibt bezüglich dieser Erhebung des Europarats auf ihrer Website „Tatsächlich jedoch bildet Deutschland mit seinen Richtergehältern im Vergleich aller Mitgliedstaaten des Europarates – jeweils gemessen am nationalen Durchschnittseinkommen – das Schlusslicht, und zwar nicht nur in Bezug auf die BerufsanfängerInnen, sondern auch in Bezug auf hohe Endämter. Das zeigt die Studie des Europaratsgremiums CEPEJ (…), die (…) am 20. September 2012 veröffentlicht wurde. Deutschland ist danach das einzige Land, in dem ein Richteranfangsgehalt mit dem Faktor 0,9 im Ergebnis sogar unter dem nationalen Durchschnittseinkommen liegt. Der Abstand zu anderen Staaten wird noch deutlicher, wenn man einbezieht, dass der höchste Wert bei 5,2, der Durchschnitt bei 2,4 und der Median bei 2,1 liegt (a.a.O., S. 262). Die Diskrepanz setzt sich bei den Endämtern fort: hier teilen sich Deutschland und Andorra den letzten Platz je mit dem Faktor 1,7 (das Maximum liegt hier bei 8,6, der Durchschnitt bei 4,5 und der Median bei 3,9).“
  • d) Selbst die EU-Kommission empfiehlt Deutschland inzwischen schon eine höhere Richterbezahlung (https://www.lto.de/recht/justiz/j/eu-kom...termangel/). Natürlich interessiert das die Politik hierzulande reichlich wenig, es wird sich selbst mit solchen Appellen nichts ändern.
  • e) Besonders interessant und verwerflich finde ich dabei auch, dass die Präsidenten der Amts- und Landesgerichte - soweit ersichtlich - eine deutlich höhere R 3, R 4, R 5 Besoldung erhalten. R 3 entspricht in Bayern einem Gehalt von 106.826; R 5 sogar 120.185 €. Die Präsidenten sind dabei - und ich bitte um Korrektur wenn ich das falsch verstanden habe – quasi eine Zwitterstellung zwischen Exekutive und Judikative. Sie sind aber jedenfalls ganz erheblich „verwaltungsnah“  (und entsprechend politisch ausgewählt) und mit ihrer administrativen Arbeit eher der Exekutive als der Judikative zuzuordnen. Man kann hieran schon ganz gut erkennen, wer in Deutschland finanziell wertgeschätzt wird (Exekutive) und wer nicht (Judikative).

2. Das bringt mich zum zweiten Punkt: Die völlig fehlende institutionelle Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland (was mM. nach auch die Erklärung für die niedrigen Gehälter ist). Man würde ja eher von einer Gleichrangigkeit der Gewalten in Deutschland ausgehen. Tatsächlich - so mein Eindruck - ist die deutsche Justiz der Exekutive völlig untergeordnet. In allen wesentlichen Belangen (Finanz- und Personalplanung) hat die deutsche Justiz eigentlich nichts zu melden. Sie bekommt alles einseitig von der Exekutive zugewiesen.
  • a) Das Amtsgericht Emmerich hat auf seiner Website einen sehr lesenswerten rechtshistorischen Aufsatz über die Geschichte der (fehlenden) richterlichen Unabhängigkeit in Deutschland veröffentlich (https://www.ag-emmerich.nrw.de/behoerde/.../index.php). Besonders herausheben möchte ich dabei den Ausspruch des damaligen preußischen Justizministers Gerhard Adolf Leonhardt: "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren". Meiner Meinung nach gilt das in Deutschland bis heute. So auch gegen Ende im Aufsatz: „Geblieben sind jedoch eine 125 Jahre alte Ausbildungsordnung und eine Gerichtsverfassung, welche den Einfluss der Justizbürokratie auf die Besetzung vor allem der Beförderungsämter ganz im Sinne des eingangs zitierten preußischen Justizministers Leonhardt sichern“.
  • b) Wie die Beförderung zum zB. OLG vonstatten geht, ist natürlich je nach Bundesland unterschiedlich, es ist aber - soweit ersichtlich - immer so, dass letztlich das Justizministerium und damit die Exekutive zuständig ist und dabei quasi immer die „Lieblingskandidaten“ des Ministeriums die Stelle kriegen. Für Hessen gibt es einen lesenswerten Beitrag eines (ehemaligen) Mitglieds des Präsidialrats, wie in Hessen so die Beförderungen zum OLG ablaufen (https://www.neuerichter.de/fileadmin/use..._10-16.pdf):
  • „Als weiteres Problem stellen sich in diesem Zusammenhang die Beurteilungen aus dem Ministerium dar. (…) Die Beurteilungen dieser Kollegen, die von dem Staatssekretär abgegeben werden, orientieren sich zum einen kaum an den gültigen Beurteilungsrichtlinien für höhere Richterämter, und zum anderen inkeiner Weise an dem vorgeschriebenen Bewertungskatalog (…). Unter diesen Beurteilungen steht schon mal ein „hervorragend“ oder gar ein „in besonders hervorragender Weise“, mithin eine Notenstufe, die es nach den Beurteilungsrichtlinien zwar geben könnte, die zu vergeben einem Präsidenten aber stillschweigend untersagt ist. (…).
  • „Hier ist eine Vergleichbarkeit der Bewerber in keiner Weise gegeben, und der ministerielle Bewerber wird sich immer durchsetzen. Da der Minister aber ohnehin das Votum des Präsidialrats missachten kann, steht dieses Gremium in derartigen Fällen vor der Frage, ob es die Besetzung einer Stelle durch das Einigungsverfahren bringen und damit verzögern, oder lieber gleich resignierend zustimmen soll.“
  • „Die mangelnden Mitbestimmungsrechte im Verbund mit den geltenden Beurteilungsrichtlinien und der Beurteilungspraxis (siehe oben) machen es dem Präsidialrat und den abgelehnten Bewerbern praktisch unmöglich, gegen eine für nicht sachgerecht gehaltene Personalentscheidung des Ministers mit Erfolgsaussicht etwas einzuwenden“
  • „Die Beteiligung des Präsidialrats an diesen Beförderungen gerät hier vollends zur Farce, denn der ernstliche Wille zur Anhörung und Abwägung der Argumente des Präsidialrats ist auf Ministerseite nicht glaubhaft vorhanden. Im einem tatsächlichen Fall wurde dem Präsidialrat ein Paket mit 6 Beförderungsstellen und 6 Bewerbern vorgelegt, welches weder aufgeschnürt werden konnte, noch ernsthaft diskutabel war (…).„Der Präsidialrat ist daher kein Mitbestimmungsinstrument, sondern ein zahnloses Beteiligungsinstrument, dem allenfalls Alibifunktion oder eine gewisse Mahnfunktion zukommt.“
  • Im Klartext: die Beförderung ans OLG ist jedenfalls in Hessen (wohl ähnlich in anderen Bundesländern) eine rein politische Angelegenheit. Es entscheidet immer der Justizminister. Die Bestenauslese aus Art. 33 II GG ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Der Präsidialrat soll zur Täuschung der Öffentlichkeit den Eindruck justizieller Mitbestimmung erwecken, in Wirklichkeit hat er keinerlei Befugnisse, es ist ein reines Scheinorgan. Für die Mitbestimmungsorgane anderer Bundesländer dürfte dies wohl ähnlich sein.
  • c) Im Zuge des Justizstreits in BW hat der Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit in BW selbst öffentlich verlautbaren lassen „In den vergangenen Jahren sei dem Präsidialrat eher vorgeworfen "zu ministeriumsnah" zu sein, so die NRV. 99 Prozent der Personal-Entscheidungen würden durchgewunken.“ (https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz...z2k338322/).
  • d) Ich persönlich würde es für unerträglich halten, in einem Bereich zu arbeiten, in dem die Politik ihre Lieblinge (mit dem richtigen Parteibuch) befördert, während der Rest - egal wie gut gearbeitet wird - niemals vorankommen wird.

3. Komplementiert wird das noch durch die unsägliche Praxis der „Erprobung“. Man wird wie ein Schuljunge - häufig ohne ausreichende zeitliche Ankündigung - durch das halbe Bundesland versetzt. IdR ist man da schon Ende 20/Anfang 30. Der Dienstherr befiehlt und der Richter gehorcht. In anderen Länder so unvorstellbar.

Zusammengefasst: Die Justiz in Deutschland ist eine institutionell nicht unabhängige Gewalt mit politischen Beförderungen und Richter werden im europäischen Vergleich beispiellos schlecht bezahlt. Beides hängt denke ich zusammen: Für das Ministerium ist die Justiz ein reiner Kostenfaktor. Eine gute Judikative „nützt“ der Exekutive auch nichts - im Gegenteil. Solange die Exekutive die Justiz kurz halten kann, wird sich in Zukunft an der schlechten Bezahlung deshalb wohl auch nichts ändern.
Für den „Pakt für den Rechtsstaat“ hat der Bund übrigens einmalig (!) 220 Millionen aufgewendet. Jedes Jahr geben die Bundesländer mehr als 200 Millionen für Filmförderung aus. (https://de.wikipedia.org/wiki/Filmf%C3%B...eutschland).

Sorry für den langen Text.
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