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  5. Divergenzrevision im StrafR
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Divergenzrevision im StrafR
Ratlos
Unregistered
 
#1
30.07.2022, 12:22
Servus allerseits,

ich bin bei der Vorbereitung aufs Examen auf die Divergenz gestoßen und komme diesbezüglich im Strafrecht nicht weiter.

Für alle die nicht wissen worum es geht. Divergenz ist die unterschiedliche Bewertung einer Rechtsfrage zwischen 2 Gerichten (außendivergenz) oder 2 Senaten eines Gerichts (innendivergenz).

Im Strafrecht gibt es bei einer abweichenden Bewertung einer Rechtsfrage ggü. BGH/ anderem OLG gem. 121 II GVG eine Vorlagepflicht zum BGH. 

Was ist, wenn eine derartige Vorlage nicht geschehen ist? 101 2 GG greift ja nur bei Willkür d.h. man könnte es nicht immer zum BVerfG bringen. 

Im Verwaltungsrecht bin ich auf die Divergenzrevision gem. §132 II Nr2 VwGO gestoßen. 

Im StrafR kann es aber sein, dass mein Instanzzug am AG losgeht und das OLG das Revisionsgericht ist. Was macht man in einer solchen Situation, wenn kein Vorlagebeschluss ergeht und dies nicht willkürlich geschieht?

Vielen Dank für eure Hilfe  Prayer
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Divergenzrevision im StrafR - von Ratlos - 30.07.2022, 12:22
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Gast - 30.07.2022, 14:35
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Landvogt - 30.07.2022, 15:26
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Gast - 30.07.2022, 15:18
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Münchener Freiheit - 31.07.2022, 13:23
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Gast - 31.07.2022, 13:41
RE: Divergenzrevision im StrafR - von Landvogt - 31.07.2022, 18:02
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