Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Entlassung aus dem Referendariat (Bayern)
Antworten

 
Entlassung aus dem Referendariat (Bayern)
Gast
Unregistered
 
#1
28.07.2022, 15:16
Hallo,

nach § 55 JAPO kann man ja bei zu schlechten Leistungen entlassen werden. Weiß jemand was das konkret bedeutet? Ab wann ist man zu schlecht? Ich hab mal gehört man müsse mind. 2 Klausuren pro Station bestehen. Stimmt das?
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Entlassung aus dem Referendariat (Bayern) - von Gast - 28.07.2022, 15:16
RE: Entlassung aus dem Referendariat (Bayern) - von Gast - 28.07.2022, 18:36
RE: Entlassung aus dem Referendariat (Bayern) - von MrJudgeBW - 28.07.2022, 19:11


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus