27.07.2022, 09:30
Auch nicht substantiierter Vortrag gilt als zugestanden wenn er überhaupt nicht (!) bestritten wird. Nur das Bestreiten erhöht deine Substantiierungslast. In der Praxis mag man trotzdem manchmal damit durchkommen, den Vortrag der anderen Seite als "nicht einlassungsfähig" darzustellen.
Ins Blaue hinein, d.h. bei fehlendem Wissen Spekulationen anstellen ist hingegen oftmals zulässig. Und auch dann muss das Bestreiten der anderen Seite wahrheitsgemäß erfolgen.
Ins Blaue hinein, d.h. bei fehlendem Wissen Spekulationen anstellen ist hingegen oftmals zulässig. Und auch dann muss das Bestreiten der anderen Seite wahrheitsgemäß erfolgen.
Nachrichten in diesem Thema
Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von jurajonas - 26.07.2022, 20:25
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von guga - 26.07.2022, 20:43
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:01
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:07
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Landvogt - 26.07.2022, 21:58
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 26.07.2022, 20:54
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von HerrKules - 27.07.2022, 07:47
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 08:52
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 09:30
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:45
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 15:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 28.07.2022, 00:26









