26.07.2022, 21:01
(26.07.2022, 20:43)guga schrieb: A ist kein Zeuge. A kann auch einfach nichts dazu sagen. Aktives Bestreiten wäre eine Lüge und damit Prozessbetrug.
Schon klar, aber bei einem schlüssigen Klagevorbringen wird A sich schon irgendwie einlassen müssen. Die Klageschrift wird schließlich mit Aufforderung zur Stellungnahme übersandt und alles was nicht ausdrücklich bestritten wird gilt mWn als zugestanden?
Nachrichten in diesem Thema
Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von jurajonas - 26.07.2022, 20:25
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von guga - 26.07.2022, 20:43
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:01
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:07
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Landvogt - 26.07.2022, 21:58
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 26.07.2022, 20:54
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von HerrKules - 27.07.2022, 07:47
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 08:52
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 09:30
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 27.07.2022, 09:45
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Katze - 27.07.2022, 15:16
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 28.07.2022, 00:26








