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Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge
jurajonas
Unregistered
 
#1
26.07.2022, 20:25
Moin moin,
tue mich mit übergreifenden Rechtsgebieten immer schwer. Bekanntlich muss man im Zivilprozess die Wahrheit sagen, sonst ist man dran wegen (Prozess)betrug. Ebenso darf man im Strafrecht als Beschuldigter bekanntlich lügen und leugnen dass sich die Balken biegen (so lange dadurch niemand anderes belastet bzw der Gefahr der Strafverfolgung ausgesetzt wird).

Welches Prinzip ist nun aber stärker?
Fall zur Illustration:

A klaut im Laden von B eine Halskette (Wert: 51.000 Euro). B findet das raus und verklagt A  auf Herausgabe. Darf A im Zivilprozess - um sich strafrechtlich nicht zu belasten - nun leugnen die Kette genommen zu haben? Oder begeht er mit dieser Äußerung einen Betrug (ggf sogar im besonders schweren Fall, da Wert über 50k)? Bleibt dann nur ein Auskunftsverweigerungsrecht, welches der Zivilrichter dann aber entsprechend werten kann?
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Nachrichten in diesem Thema
Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von jurajonas - 26.07.2022, 20:25
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von guga - 26.07.2022, 20:43
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:01
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Gast - 26.07.2022, 21:07
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Landvogt - 26.07.2022, 21:58
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von Praktiker - 26.07.2022, 20:54
RE: Prozessbetrug vs. Recht zur Lüge - von HerrKules - 27.07.2022, 07:47
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