25.07.2022, 20:03
In Deinem Beispiel ist rechtskräftig entschieden, dass der Antrag zu unbestimmt war. Das kann einer neuen Klage mit dann bestimmtem Antrag logischerweise nicht entgegenstehen - die alte Klage war ja gerade deshalb unzulässig, weil sich der Streitgegenstand nicht feststellen ließ, also hat ja gerade keine Entscheidung über einen Streitgegenstand stattgefunden und schon gar nicht über den der neuen Klage.
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Prozessurteil und Rechtskraft - von Gast567 - 25.07.2022, 11:31
RE: Prozessurteil und Rechtskraft - von Drin - 25.07.2022, 12:06
RE: Prozessurteil und Rechtskraft - von Gast567 - 25.07.2022, 12:56
RE: Prozessurteil und Rechtskraft - von Gast567 - 25.07.2022, 13:05
RE: Prozessurteil und Rechtskraft - von Praktiker - 25.07.2022, 20:03









