25.07.2022, 10:57
Hallo zusammen,
ich werde zum 1.8. ins Unternehmen wechseln. Unabhängig von der Möglichkeit, sich als Syndikus bei Vorliegen der Voraussetzungen zulassen zu können, stellt sich mir folgende Frage: kann ich meine bestehende Zulassung als Rechtsanwalt behalten und im Unternehmen eben nur Unternehmenjurist sein? Was gäbe es zu beachten? Freistellungserklärung des Unternehmens, keine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen, Kanzleisitz auf die eigene Wohnadresse verlegen, ggf. Umstellungen bei der Versicherung und ein nettes Schild an der Tür, da so vorgeschrieben?
Kennt jemand diese Konstellation und weiß, wie man am besten vorgeht? Bitte keine Diskussionen darüber, dass ich mich doch gleich als Syndikus zulassen kann - das wäre die erste Wahl, ich möchte aber auch die andere Option für mich prüfen.
Danke
ich werde zum 1.8. ins Unternehmen wechseln. Unabhängig von der Möglichkeit, sich als Syndikus bei Vorliegen der Voraussetzungen zulassen zu können, stellt sich mir folgende Frage: kann ich meine bestehende Zulassung als Rechtsanwalt behalten und im Unternehmen eben nur Unternehmenjurist sein? Was gäbe es zu beachten? Freistellungserklärung des Unternehmens, keine anwaltliche Tätigkeit für das Unternehmen, Kanzleisitz auf die eigene Wohnadresse verlegen, ggf. Umstellungen bei der Versicherung und ein nettes Schild an der Tür, da so vorgeschrieben?
Kennt jemand diese Konstellation und weiß, wie man am besten vorgeht? Bitte keine Diskussionen darüber, dass ich mich doch gleich als Syndikus zulassen kann - das wäre die erste Wahl, ich möchte aber auch die andere Option für mich prüfen.
Danke
Nachrichten in diesem Thema
Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt bei Wechsel ins Unternehmen - von GastsuchtHilfe - 25.07.2022, 10:57
RE: Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt bei Wechsel ins Unternehmen - von Gast - 25.07.2022, 14:21
RE: Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt bei Wechsel ins Unternehmen - von Egal - 01.08.2022, 13:42
RE: Bestehende Zulassung als Rechtsanwalt bei Wechsel ins Unternehmen - von Gast - 01.08.2022, 14:02