18.07.2022, 02:57
Der Bezug von ALG2 ist trotz Einschreibung ganz klar möglich. Auch mit einem Vollzeitstudium. Ein Teilzeistudium ist übrigens nicht immer so leicht zu bekommen.Das Problem ist aber, dass diese Erkenntnis noch nicht in der Praxis der Jobcenter angekommen ist. Dabei ist die Rechtsprechung (verschiedener Fachgerichtsbarkeiten und durch alle Instanzen hinweg) eigentlich glasklar. Auf Diskussion musst du dich also einstellen. Als Jurist sollte man das ertragen können.
Inwiefern die AfA da "Stress" macht, weiß ich nicht.
Inwiefern die AfA da "Stress" macht, weiß ich nicht.
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Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von refiaushh - 14.07.2022, 15:43
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von DrängelerKnüller - 14.07.2022, 15:53
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von Gast - 14.07.2022, 16:54
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von Gast - 14.07.2022, 17:01
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von Gast - 14.07.2022, 22:17
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von Gast - 18.07.2022, 02:57
RE: Kann man sich gleichtzeitig als StudentIn einschreiben und ALG I bekommen? - von Gast - 18.07.2022, 08:53








