05.07.2022, 05:10
Liebe Freunde, ich habe nur das erste Staatsexamen absolviert und das zweite nie geschrieben. Immer wieder scheinen einzelne Justizverwaltungen (nur in NRW?) volljuristen als Quereinsteiger zu suchen für die Rechtspflege oder die Amtsanwaltschaft. Ist ein solcher Seiteneinstieg irgendwie/irgendwo auch mit nur dem 1. Examen möglich? Gegebenenfalls nach Durchlaufen einer ergänzenden Ausbildung?
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
Die Amtsanwaltsausbildung würde ich (beispielsweise) gerne machen. In diese kommt man normalerweise aber nur als Rechtspfleger rein. Wird irgendwo in Deutschland das 1. Examen als der Rechtspflegerausbildung gleichwertig anerkannt?
Auch andere Beschäftigungsmöglichkeiten (Quereinstiege) in der Justiz und Verwaltung sind für mich interessant. Sucht man nach entsprechen Schlagwörtern, dann führt das aber immer zu den Angeboten, die sich an Volljuristen richten. Zum Beispiel für Polizeidienst oder Finanzverwaltung.
Nachrichten in diesem Thema
Amtsanwalt oder öff. Dienst nur mit 1. Examen - von Gast - 05.07.2022, 05:10
RE: Amtsanwalt oder öff. Dienst nur mit 1. Examen - von Gast - 05.07.2022, 07:31
RE: Amtsanwalt oder öff. Dienst nur mit 1. Examen - von Gast - 05.07.2022, 09:31
