30.06.2022, 15:13
(30.06.2022, 14:58)Gast schrieb:(30.06.2022, 14:45)Die Spitze der Sozialkompetenz schrieb:(30.06.2022, 14:38)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:43)Gast schrieb:(30.06.2022, 13:19)Semcool92 schrieb: Die Note im Schwerpunkt wird in der Regel bei Großkanzleien nicht berücksichtigt. Dafür fehlt allein die Vergleichbarkeit. Es zählt nur der Staatsteil. Der Staat berücksichtigt die Gesamtnote im ersten Examen. Für die Einstellung in den Staatsdienst ist aber in vielen Bundesländern das zweite Examen wichtiger.
Deshalb mein Rat:
Ja, mich würde es auch ärgern. Aber ist die Sache den Aufwand wert? Wohl eher nicht. Konzentriere dich auf andere Dinge, die wirklich ausschlaggebend für deine Karriere sind.
Also bei uns wird/wurde nie eine SP Note rausgerechnet.
Bei uns höchst erfreulicherweise auch.
Knapp 40% der Leute macht mit dem SP ein Prädikat.
Bin froh, dass ich mich nicht mit 5P Juristen, die sich durch die mdl. auf 7P hochgepuscht und mit SP ein „Prädikat“ gemacht haben.
Dadurch verliert die 9P Grenze nämlich vollkommen ihren Sinn.
Deine Aussagen sind widersprüchlich.
Solche Juristen würden ohne Rausrechnen des SP doch deine Kollegen sein?
Da hat er sich sicherlich auch verlesen.
Aber das zeigt auch wieder... als ob GKs mit ihren Jobanzeigen eine offerta ad incertas personas abgeben und dann jeden annehmen müssten, der irgendwie über 9 Punkte kommtwir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.
Und wie würdet ihr mit meinem Fall verfahren? Bin der TE.
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wir schauen bei uns immer auf die Gesamtleistung, wobei es eben gewisse Untergrenzen bei den Noten gibt. Wenn wir jemand wollen und er mit SP über die Untergrenze kommt, ist das super. Wenn wir jemanden nicht wollen, kann er auch in beiden Staatsteilen zweistellig sein und wir stellen ihn trotzdem nicht ein.