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Braucht man das zweite Staatsexamen?
Gast
Unregistered
 
#24
28.06.2022, 18:15
Es mag schon sein, dass ein WR in einer Konzernrechtsabteilung mehr verdient, als ein Berufsanfänger in einer kleinen FWW, der nen schlechten Deal hat. Das hilft aber nicht weiter. Man muss schon vergleichbare Stellen zum Gehaltsvergleich heranziehen. Sonst bleibt es bei dem Statement, dass man als Volljurist mehr Jobmöglichkeiten und bessere Gehaltsmöglichkeiten hat. 

In den Unternehmen (kein Dax, kein Startup), die oben gemeint waren, liegt die Vergütung eines WR (Master) beim Einstieg so um die 45.000 brutto, plusminus 5k. Für einen Volljuristen müssten sie sicher 20.000 drauflegen. Und bei einem mit Berufserfahrung sieht die Welt nochmal ganz anders aus. Dagegen würde ich meinen, dass die Berufserfahrung bei einem WR gehaltsmäßig nicht derart viel ausmacht, weil es kaum Stellen gibt, wo man entsprechend einem RA mit Berufserfahrung verdienen könnte.
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Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Karsten - 24.06.2022, 13:06
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Frischi - 24.06.2022, 13:08
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Karsten - 24.06.2022, 13:08
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 24.06.2022, 13:17
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 24.06.2022, 14:26
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RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Praktiker - 25.06.2022, 22:04
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von guga - 24.06.2022, 22:42
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RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 25.06.2022, 07:40
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 25.06.2022, 12:17
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Egal - 25.06.2022, 07:59
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast HH - 28.06.2022, 13:17
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RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 28.06.2022, 15:42
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Egal - 28.06.2022, 15:49
RE: Braucht man das zweite Staatsexamen? - von Gast - 28.06.2022, 18:15


 

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