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US bar exam
Mouse
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#14
26.06.2022, 23:59
(02.06.2022, 19:51)_Gast_ schrieb:  Zunächst gibt es keine allgemeine Anwaltszulassung "für die USA", nachdem man ein bar exam in einem der Bundesstaaten bestanden hat. Die Anwaltszulassung bezieht sich immer nur auf den Bundesstaat, in dem man das bar exam bestanden hat. Das Bestehen des bar exams in New York State erlaubt es Dir, in New York State als Rechtsanwalt (genauer: Attorney-and-Counsellor-at-law) tätig zu werden, nicht aber z.B. in Washington D.C. oder Michigan. Dort mag es dann jeweils Öffnungsklauseln geben, die es ausnahmsweise erlauben, dass jemand mit Zulassung in NY vor einem lokalen Gericht auftritt, aber eine generelle Ausnahme für die Kanzleiarbeit als Anwalt gibt es in der Regel nicht. Darum steht z.B. bei vielen Associates in Anwaltskanzleien in Washington D.C. im Profil auf der Website dabei, dass sie nicht in D.C. zugelassen sind und deswegen von einem Mitglied der D.C. bar beaufsichtigt werden. Inwiefern dieser Unterschied abrechnungstechnisch bei Dir in der Kanzlei eine Rolle spielt, weiß ich natürlich nicht.

Hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen kann ich nur von New York State berichten. Dort reicht es für Dich leider nicht, denn in der Tat wird für Nicht-J.D.ler entweder ein LL.M. an einer akkreditierten U.S. Universität oder ein berufsqualifizierender juristischer Abschluss aus einem anderen Common Law Land vorausgesetzt. Ein UK LL.M. erfüllt diese Voraussetzungen leider nicht. Inwiefern das in Kalifornien anders ist, weiß ich leider nicht.

In Kalifornien reicht ein österreichischer Abschluss - das hatte Arnold Schwarzenegger seinerzeit eingeführt.
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