25.06.2022, 12:17
(25.06.2022, 07:40)Gast schrieb:(25.06.2022, 03:23)Gast schrieb:(24.06.2022, 23:33)Gast schrieb: Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Der Gesetzgeber hat einen Ausbildungsweg zum Richteramt bzw zur Anwaltszulassung geschaffen. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt in den Grundrechten, der die Öffnung dieser Berufe auch für den Bachelor/Master-Weg geboten erscheinen lässt. Noch dazu ist der Staatsexamen-Weg der traditionsreiche Studiengang und der Wirtschaftsrecht-Abschluss erst gerade so auf dem Arbeitsmarkt angekommen.
Eine entsprechende Reform müsste also aus Berlin kommen. Das wird aber nicht passieren, weil es keinerlei sachlichen Grund gibt, zwei parallele Wege zum Anwaltsberuf zu schaffen. Eher noch wird das Jurastudium ins Bologna-System überführt.
Der Wirtschaftsjurist - also halb BWLer, halb Jurist - wird aber niemals Anwalt sein können. Und das ist gut so. Schließlich ist das ganze Studium gezielt darauf ausgelegt, die Studenten auf Berufswege abseits der klassischen Juraberufe (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar usw) vorzubereiten.
Warum sollte denn ein Wirtschaftsrechtler nicht zum Ref zugelassen werden sollen? Weil wir die Drittanfechtung der Baugenehmigung und den Aufbau einer Verfügung der StA beherrschen? Und das kann jmd der schon seit dem 3 semester tief im Insolvenzrecht drinnen im Ref nicht erlernen erlernen?
In Österreich kann man neben drm klassischen "jus" studium auch Wirtschaftsrecht studieren. Beide berechtigen neuerdings den Weg zur Anwaltschaft.
Der Wirtschaftsrechtler wird nicht zum Ref zugelassen, weil er eben gerade nicht Jura, sondern Wirtschaftsrecht studiert hat. Der rechtliche Anteil beschränkt sich in erster Linie auf Zivilrecht und nur am Rande und ganz oberflächlich mit Teilbereichen des Straf- und ÖffR. Ebensowenig wie das Wirtschaftsrecht gleichzeitig einen BWL Abschluss rechtfertigt. Ich weiß, dass viele Wirtschaftsrechtler bzw. Wirtschaftsrechtsstudenten das anders sehen. Ich habe beides (also eigentlich alles vier) gemacht und zwar jeweils vollwertig, also Wirtschaftsrecht LL.B. und LL.M. und beide Staatsexamina. Es sind einfach unterschiedliche Studiengänge mit unterschiedlichen Schwerpunkten und vor allem im Abschluss unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden.
Kann man überlegen Wirtschaftsrechtler (mit Master) den Zugang zum Anwaltsberuf zu ermöglichen? M.E. Ja, mit einer Zusatzprüfung, wie beim Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und zweijähriger Berufserfahrung in einer Kanzlei. Dann ist die Qualifikation überprüft und niemandem tut es weh. Der Zugang zum Richteramt sollte weiter den Volljuristen vorbehalten sein.
Dieselbe Zusatzprüfung plus Praxiserfahrung könnte Juristen mit 1. StEx zur Verfügung stehen, wenn sie definitiv nicht in die Justiz wollen.
Dieses System gibt es ja schon, siehe Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, warum also nicht bei den Juristen.
Die, die sich alle Optionen offen halten wollen, nehmen weiterhin den klassischen Weg übers Ref mit dem 2.StEx
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