25.06.2022, 07:40
(25.06.2022, 03:23)Gast schrieb:(24.06.2022, 23:33)Gast schrieb: Ist da nicht eine Klage beim BVerfG anhängig? Dass Wirtschaftsrechtler freiberuflich Rechsberatung anbieten dürfen. Wenn man sich die Rspr des BGH ansieht und das Marschziel der Liberalisierung des Rechtsdiensteistungsmarktess, dann kann man sich sehr gut vorstellen, dass diese Privilegierung bald fallen wird und auch den Wirtschaftsrechtlern erlaubt sein wird.Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Der Gesetzgeber hat einen Ausbildungsweg zum Richteramt bzw zur Anwaltszulassung geschaffen. Da sehe ich keinen Ansatzpunkt in den Grundrechten, der die Öffnung dieser Berufe auch für den Bachelor/Master-Weg geboten erscheinen lässt. Noch dazu ist der Staatsexamen-Weg der traditionsreiche Studiengang und der Wirtschaftsrecht-Abschluss erst gerade so auf dem Arbeitsmarkt angekommen.
Eine entsprechende Reform müsste also aus Berlin kommen. Das wird aber nicht passieren, weil es keinerlei sachlichen Grund gibt, zwei parallele Wege zum Anwaltsberuf zu schaffen. Eher noch wird das Jurastudium ins Bologna-System überführt.
Der Wirtschaftsjurist - also halb BWLer, halb Jurist - wird aber niemals Anwalt sein können. Und das ist gut so. Schließlich ist das ganze Studium gezielt darauf ausgelegt, die Studenten auf Berufswege abseits der klassischen Juraberufe (Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar usw) vorzubereiten.
Warum sollte denn ein Wirtschaftsrechtler nicht zum Ref zugelassen werden sollen? Weil wir die Drittanfechtung der Baugenehmigung und den Aufbau einer Verfügung der StA beherrschen? Und das kann jmd der schon seit dem 3 semester tief im Insolvenzrecht drinnen im Ref nicht erlernen erlernen?
In Österreich kann man neben drm klassischen "jus" studium auch Wirtschaftsrecht studieren. Beide berechtigen neuerdings den Weg zur Anwaltschaft.
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