24.06.2022, 07:25
(23.06.2022, 18:07)Berichterstatterin schrieb:(23.06.2022, 12:46)RechtBW schrieb: Ist bei uns auch so, hat aber auch seine Berechtigung meine ich. Und zwar einfach deshalb, weil es hierarchische Gefälle größer ist. Dem Richter kann auch der Präsident keine Anweisung geben, dagegen "müssen" die Beschäftigten ja meist das machen, was der Richter ihnen aufgibt. Da kann es meine ich schädlich sein, wenn man zu eng ist...
Abgesehen davon, dass es bei uns mit den Anreden ähnlich zu sein scheint: Wieso meinst Du, dass Du die Beschäftigen der Geschäftsstelle etc. machen müssen, was Dezernent*in will? Mit Ausnahme der Sitzungspolizei sind UdGs und Co. Kolleg*innen auf Augenhöhe, die ihren eigenen Geschäftsbereich verantworten, und denen wir - mit Ausnahme der (W)AuRis - weder weisungsbefugt noch vorgesetzt sind...
Oder wird das in BW anders gelebt?
Danke für diesen Hinweis

Von Gehaltsunterschieden auf Hierarchiegefälle zu schließen ist glaube ich (leider) typisch juristisch


Wir waren bei der StA mit ziemlich allen Kollegen per du. Ausnahme waren die meisten OStA und zu Beginn die jeweiligen Gegenzeichner sowie die gesamte Verwaltung.
Nachrichten in diesem Thema
Per Du im Staatsdienst - von Gast - 23.06.2022, 11:06
RE: Per Du im Staatsdienst - von Gast - 23.06.2022, 12:44
RE: Per Du im Staatsdienst - von RechtBW - 23.06.2022, 12:46
RE: Per Du im Staatsdienst - von Berichterstatterin - 23.06.2022, 18:07
RE: Per Du im Staatsdienst - von DMOWMYH - 24.06.2022, 07:25
RE: Per Du im Staatsdienst - von Praktiker - 23.06.2022, 19:33
RE: Per Du im Staatsdienst - von Gast - 24.06.2022, 05:43