23.06.2022, 11:34
Ich stand auch vor Kurzem vor der Entscheidung mich nur als Syndikusanwalt zulassen zu lassen oder beide Zulassungen zu beantragen. Habe mich nun gegen eine zusätzliche Rechtsanwaltszulassung entschieden. Gerade als Berufsanfänger sehe ich keine konkreten lukrativen Nebenverdienstmöglichkeiten, denke das benötigt eine gewisse Berufserfahrung, sodass sich die Arbsit nebenbei kostenmäßig lohnt. Auch übernimmt mein Arbeitgeber nun alle Kosten für Zulassung/Kammerbeitrag/beA, da es rein beruflich veranlasst ist. Hätte ich beide Zulassungen gäbe es beispielsweise bei der anfänglichen Verwaltungsgebühr keine Erstattung.
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Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 09:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 22.06.2022, 11:05
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 17:47
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Freidenkender - 22.06.2022, 22:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 22:33
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Syndikus123 - 23.06.2022, 11:34
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 23.06.2022, 19:31

