22.06.2022, 11:05
Keine Sorge, das beA ist easy. Entweder ist das in die Software miteingebunden, was bei euch aber nicht der Fall zu sein scheint, oder du loggst dich wie bei jedem E-Mailanbieter online auf der Internetseite ein. Von dort aus funktioniert alles in etwa wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach und ist selbsterklärend.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Die Panikmache vor dem beA ist in der Anfangszeit entstanden, als vieles noch nicht reibungslos funktionierte und es oft Fehlermeldungen gab. Das ist mittlerweile behoben. Ein anderer Teil der Panikmache kam von alten Anwälten, die von Technik keine Ahnung haben und die alles ihre Sekretärin machen lassen.
Als junger Mensch, der mit Computern aufgewachsen ist, wirst du damit keine Probleme haben, versprochen :-)
Das einzige, worauf man achten muss ist, Schriftsätze und Anlagen richtig zu benennen und zu formatieren und wie formal richtige Zustellungen ablaufen müssen. Dazu gibt es Anleitungen und früher mal den Newsletter auf der beA-Seite der BRAK.
Ich persönlich würde mich immer als Syndikus-RA zulassen, auch wenn die anderen im Unternehmen nicht zugelassen sind. Das "RA" in der Unterschriftszeile erleichtert nach meiner Erfahrung z.B. die Zusammenarbeit mit Behörden enorm. Du wirst anders wahrgenommen, als wenn du nur mit deinem Namen auftrittst. Und dann ist da noch das Versorgungswerk, in das du nur mit der Zulassung reinkommst.
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 09:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 22.06.2022, 11:05
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 17:47
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Freidenkender - 22.06.2022, 22:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 22:33
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Syndikus123 - 23.06.2022, 11:34
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 23.06.2022, 19:31


