22.06.2022, 09:09
Liebe Forumsmitglieder,
seit ein paar Wochen bin ich nun im Berufsleben angekommen und arbeite in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens. Mein Ziel ist es, so schnell wie möglich den Antrag für den Syndikusanwalt zu stellen. Das war mir von vornherein wichtig. Nun ist aber mein Problem, dass außer mir in dieser Rechtsabteilung niemand Syndikusrechtsanwalt ist und mir dementsprechend auch keiner Fragen zu diesem Thema beantworten kann.
Am meisten Sorge macht mir, dass ich keinen Plan habe, wie das beA funktioniert. Aktuell faxen wir noch alles zum Gericht und schicken per Post. Aber auch für Syndikusanwäte gilt meines Wissens die Pflicht zur elektronischen Einreichung (oder?). Auch die Rechtsanwaltsfachangestellte hat dementsprechend überhaupt keine Ahnung von was ich überhaupt rede, wenn ich das Thema anspreche. Im Ref hatte ich leider auch keine Berührungspunkte zum beA.
Wie läuft das denn in der Praxis ab mit diesem Anwaltspostfach? Ist das selbsterklärend oder steht man da ohne Ansprechpartner schon schlecht da? Und würdet ihr mir trotzdem ganz generell empfehlen, die Zulassung zum Syndikusanwalt zu beantragen, obwohl ich damit dann in der Abteilung der Exot wäre?
seit ein paar Wochen bin ich nun im Berufsleben angekommen und arbeite in der Rechtsabteilung eines größeren Unternehmens. Mein Ziel ist es, so schnell wie möglich den Antrag für den Syndikusanwalt zu stellen. Das war mir von vornherein wichtig. Nun ist aber mein Problem, dass außer mir in dieser Rechtsabteilung niemand Syndikusrechtsanwalt ist und mir dementsprechend auch keiner Fragen zu diesem Thema beantworten kann.
Am meisten Sorge macht mir, dass ich keinen Plan habe, wie das beA funktioniert. Aktuell faxen wir noch alles zum Gericht und schicken per Post. Aber auch für Syndikusanwäte gilt meines Wissens die Pflicht zur elektronischen Einreichung (oder?). Auch die Rechtsanwaltsfachangestellte hat dementsprechend überhaupt keine Ahnung von was ich überhaupt rede, wenn ich das Thema anspreche. Im Ref hatte ich leider auch keine Berührungspunkte zum beA.
Wie läuft das denn in der Praxis ab mit diesem Anwaltspostfach? Ist das selbsterklärend oder steht man da ohne Ansprechpartner schon schlecht da? Und würdet ihr mir trotzdem ganz generell empfehlen, die Zulassung zum Syndikusanwalt zu beantragen, obwohl ich damit dann in der Abteilung der Exot wäre?
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 09:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 22.06.2022, 11:05
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 17:47
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Freidenkender - 22.06.2022, 22:09
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Gast - 22.06.2022, 22:33
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Syndikus123 - 23.06.2022, 11:34
RE: Syndikus als Einziger in der Abteilung - beA - von Egal_ - 23.06.2022, 19:31

