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Gewichtung der Zulässigkeit
Gastritis
Unregistered
 
#1
22.06.2022, 00:53
Hab jetzt Examen geschrieben und mir komischerweise sowohl im ÖR als auch im ZR Urteil in der Zulässigkeit der Klagen wirklich dämliche Fehler geleistet (zB. Klage als unzulässig weil verwirkt bzw. verfristet völlig unnachvollziehbar angenommen; mögliche Prozesstandschaft nicht beim Namen genannt, aber Bezug auf die einschlägige Norm genommen und nur geschrieben "K1 konnte als Miteigentümer den B allein verklagen, weil..." und dann richtig ausgeführt bzw. subsumiert).

Die matriell-rechtliche Prüfung in den Urteilen ist dann wiederum solide und strukturiert, mit Normbezug, AGL richtig etc.

Meine Frage ist: Wie schwer wiegen solche Fehler, wenn im Übrigen das Urteil formal richtig ist (Rubrum, Tenor,Tatbestand, Sprache, Obersätze, Subsumtion sind denk ich ganz gut)?

Ist da ein "befriedigend" aufwärts ausgeschlossen? Oder ist die Zulässigkeit stets ein "Zusatz", der mit 5% in die Bewertung einfließt und wenn nicht eine völlig absurde Klageart angenommen wird, nicht wirklich zählt?

Hat jemand Erfahrung damit, wie sich solche intellektuellen Kurzschlüsse auf die Bewertung auswirken, wenn sonst der Rest ok ist? 

Und ja, ich hoffe hier auf Antworten von Leuten, die auch kurz aufm Schlauch standen und inzwischen ihre Ergebnisse kennen.
Herzlichen Dank :)
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Nachrichten in diesem Thema
Gewichtung der Zulässigkeit - von Gastritis - 22.06.2022, 00:53
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von FrauReferendarin - 22.06.2022, 06:30
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von Gast - 22.06.2022, 07:29
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von GastXNP - 22.06.2022, 16:53
RE: Gewichtung der Zulässigkeit - von Praktiker - 22.06.2022, 18:47


 

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