13.06.2022, 20:37
Vielleicht hilft Dir Folgendes: Bei der Fehlersuche ist das nach 133, 157 BGB vereinbarte Werk typischerweise nicht die quasi hellseherische Beseitigung der Fehlerursache, sondern das fachgerechte Abklären der in Betracht kommenden Ursache. Es kann also durchaus sein, dass erfolglose Reparaturversuche geschuldet und zu vergüten sind, wenn es nicht anders rauszufinden ist, woran es hängt.
Nachrichten in diesem Thema
Werk od. DienstV - von Jurist123 - 11.06.2022, 22:17
RE: Werk od. DienstV - von Gast - 11.06.2022, 22:44
RE: Werk od. DienstV - von Praktiker - 13.06.2022, 20:37


